Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr

Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
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Folgendes muss noch verbessert werden: Kategorien, Links, Quellen. --Kuebi [∩ · Δ] 21:00, 26. Okt. 2011 (CEST)

Im Dezember 2009 wurde in Berlin die bundesweit arbeitende Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) eingerichtet. Die söp arbeitet sachlich unabhängig und neutral und bietet ihre Dienstleistung allen Kunden der Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsunternehmen an, die sich am Schlichtungsverfahren beteiligen.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Kernaufgabe der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) ist die außergerichtliche und einvernehmliche Streitbeilegung in individuellen Streitfällen zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen. Hiermit verbunden ist die Stärkung der Zufriedenheit der Kunden mit ihren Verkehrsunternehmen [1].

Im Juni 2010 wurde die söp von der Europäischen Kommission notifiziert, d.h. sie erfüllt die Voraussetzungen der Empfehlung 98/257/EG zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten. Die söp arbeitet sachlich unabhängig und neutral mit bundesweiter Zuständigkeit für alle Reisende, die sich zuvor erfolglos mit ihrer Beschwerde an ein Bahn-, Bus-, Flug- oder Schiffsunternehmen gewandt haben.

Dabei verfolgt die söp als „verkehrsträgerübergreifende“ Schlichtungsstelle einen service- und praxisorientierten Ansatz: Reisende verknüpfen bei ihren Fahrten oft verschiedene Verkehrsmittel (z.B. den ‚Zug zum Flug‘), was im Streitfall die Prüfung der gesamten Reisekette mit allen in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmen bzw. Vertragspartnern erfordern kann. Der Reisende muss sich in diesem Fall nicht um Fragen von Zuständigkeiten kümmern und hat unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel mit der söp einen zentralen Ansprechpartner.

Für die im ersten Jahr ihres Bestehens geleistete Schlichtungsarbeit hat die söp von Reisenden, der Politik, juristischen Fachkreisen, Medien sowie Verbraucherverbänden und Verkehrsunternehmen viel Zuspruch erhalten. Dieser ermutigt, den bisher eingeschlagenen Weg für ein „Mehr an Zufriedenheit“ bei Reisenden und Verkehrsunternehmen weiter zu gehen.

Leitung

Leiter der Schlichtungsstelle ist Edgar Isermann. Er war seit 1973 tätig in der niedersächsischen Justiz – 15 Jahre als Richter in Hannover, 13 Jahre im Niedersächsischen Justizministerium und bis 2009 weitere acht Jahre als Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig. Derzeit ist er ferner Mitglied des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs und Vorsitzender der Einigungsstelle für Personalvertretungsangelegenheiten beim Niedersächsischen Finanzministerium.

Geschäftsführer ist Heinz Klewe. Sein beruflicher Hintergrund ist die Verkehrsforschung (insbesondere der öffentliche Personenverkehr), die Landesverkehrsplanung sowie die Landesverkehrspolitik. Er hat zudem viele Jahre ehrenamtlich die Interessen von Kunden im Verkehrsbereich vertreten [2].

Trägerverein

Nach der Satzung der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. können Unternehmen und Verbände des öffentlichen Personenverkehrs Mitglieder des Vereins werden. Neben den öffentlichen Verkehrsunternehmen (Bahn, Bus, Flug, Schiff) bzw. deren Verbänden ist der Verein auch für Verkehrsunternehmen und deren Verbände mit übergreifenden Mobilitätsangeboten entlang der gesamten Reisekette offen.

Die Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und der Beirat. Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern (zurzeit sind dies Ulrich Homburg, Axel Sondermann und Hans Leister).

Der Beirat

In ihrer Arbeit wird die söp durch einen Beirat unterstützt. Er umfasst 15 Personen, welche die Mitgliedsunternehmen, die Verbraucher, die Bundesregierung, den Bundestag, die Länder sowie die Wissenschaft repräsentieren. Vorsitzender des Beirates ist Holger Krawinkel, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.. Die Sitzungen des Beirats finden zweimal jährlich statt.

Schlichtungsverfahren

Die Schlichtung

Nach Eingang Ihrer an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr gerichteten Beschwerde übernimmt das Team der söp die Prüfung des Falles.

Schlichtungsmöglichkeit

Eine Schlichtung setzt die Mitwirkung des jeweiligen Verkehrsunternehmens am Schlichtungsverfahren voraus. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn das Verkehrsunternehmen Mitglied im Trägerverein der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. ist.

Im Bereich des Eisenbahnverkehrs ist die söp gegenwärtig (Stand Oktober 2011) für 99 % der Fernreisenden und für 95 % der Reisenden im Regionalverkehr der geeignete Ansprechpartner.

Schlichtungsablauf

Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen, um Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme zu geben. Die Einreichung erfolgt unter Verwendung des hierzu bereit gestellten Online-Formulars[3].

Mit der Klärung des Sachverhalts wird eine Entscheidungsgrundlage geschaffen. Die anschließende juristische Prüfung der Sach- und Rechtslage erfolgt in sachlicher Unabhängigkeit und Neutralität durch die Experten der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp), wie sie auch einem Richter zukommt. Nach Abschluss dieser Prüfung erfolgt eine Abwägung der jeweils betroffenen Interessen. Zu deren einvernehmlichem Ausgleich unterbreitet die Schlichtungsstelle auf der Grundlage der zuvor ermittelten Rechtslage einen schriftlich begründeten Schlichtungsvorschlag.

Alle als Schlichter tätigen Mitarbeiter der söp sind Volljuristen. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr ist ausschließlich an Gesetz und Recht gebunden.

Bindungswirkung

Die Schlichtungsempfehlung soll eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung des Streitfalls ermöglichen. Allerdings ist die Empfehlung für beide Parteien nicht bindend. Nur wenn Beschwerdeführer und das Verkehrsunternehmen als Beschwerdegegner mit der Empfehlung oder einer vereinbarten Modifikation des Vorschlags ausdrücklich einverstanden sind, wird diese verbindlich. Im Übrigen steht den Beschwerdeführern in jedem Stadium des Schlichtungsverfahrens der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen - auch nach einer möglicherweise gescheiterten Schlichtung.

Kosten

Das Schlichtungsverfahren wird von den Verkehrsunternehmen finanziert. Für die Reisenden als Beschwerdeführer ist das Schlichtungsverfahren kostenfrei. Sie tragen lediglich ihre eigenen Kosten z.B. für Porto und Kopien oder die Einschaltung von Anwälten.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Aufgaben der Schlichtungsstelle
  2. Team der Schlichtungsstelle
  3. Online-Formular

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