- Schwäbischer Landwein
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Schwäbischer Landwein gehört zu den Deutschen Landweinen, die eine gehobene Stufe des Tafelweins darstellen und sich durch „gebietstypischen Charakter und ländliche Namensgebung“ auszeichnen.[1]
Da beim Landwein die Landschaft, aus der die Trauben stammen, auf dem Etikett angegeben sein muss, handelt es sich beim Schwäbischen Landwein um solchen, der aus der Schwäbischen Landschaft, einem von 20 deutschen Landweingebieten, stammt.[2]
Im Deutschen Weingesetz ist geregelt, wie die Bezeichnung „Landwein“ verwendet werden darf. Demgemäß setzt die Bezeichnung eines Tafelweines als Landwein voraus, dass der Wein ausschließlich aus Weintrauben stammt, die in einem ausgewiesenen Landweingebiet geerntet worden sind, dass kein konzentrierten Traubenmost zugesetzt und eine Konzentrierung nicht vorgenommen wurde. Verwendet werden darf die Bezeichnung „Landwein“ nur, wenn seine Herstellung zugelassen ist, was durch die deutschen Landesregierungen geschieht.[3]
Zusammenfassend: Als Landwein deklarierter Wein muss, wie der Tafelwein, aus genehmigten Weinbergen der Region stammen und aus deutschem Lesegut, von zugelassenen Rebsorten und Rebflächen gewonnen sein. Sein Ausgangsmostgewicht muss jedoch höher als beim Tafelwein sein; der Mindestalkoholgehalt um mindestens 0,5 Volumen-Prozent höher liegen.
Dieser Landwein ist stets ein „trockener“ (herzhaft-herber) und „halbtrockener“ (feinherber) Schoppenwein; auf dem Flaschenetikett muss die Bezeichnung „Schwäbischer Landwein“ angegeben sein. Zusätzlich ist auf dem Etikett nur noch der Name eines Bereiches erlaubt.
Nach der Verordnung des Baden-Württembergischen Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Durchführung weinrechtlicher Vorschriften vom 31. Mai 2005 wird die Bezeichnung und Herstellung von schwäbischem Landwein für das Weinbaugebiet Neckar zugelassen und der natürliche Mindestalkoholgehalt auf 5,9 Volumenprozent (50 Grad Öchsle) festgesetzt.[4].
Literatur
- Günter Klein: Textsammlung Lebensmittelrecht. Behr's Verlag. ISBN 3-8602-2314-3
- Rudolf Steurer u.a.: Welt Wein Almanach. Orac, 1992. ISBN 3-7015-0282-X
Einzelnachweise
- ↑ http://www.deutscheweine.de/Alles-ueber-Wein/Qualitaet-Standards/Gueteklassen/
- ↑ Deutsche Weinverordnung, § 2 Landweingebiete (zu § 3 Abs.2 Satz 1 Nr. 2 des Weingesetzes)
- ↑ Deutsches Weingesetz, § 22
- ↑ Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Durchführung weinrechtlicher Vorschriften (Webcache-Darstellung eines Word-Dokuments)
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