- Ernst Ludwig Krantz
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Ernst Ludwig Krantz (auch Ernst Krantz) (* 21. Dezember 1851 in Werdenberg bei Heydekrug; † 2. Juni 1918) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Krantz studierte Rechtswissenschaft an der Albertus-Universität Königsberg und wurde 1870 Mitglied der freien Landsmannschaft Littuania. 1894 gehörte er zu den Littauern, die sich als neues Corps Littuania dem Senioren-Convent zu Königsberg anschlossen.[1] Der Preuße Ernst Ludwig Krantz wurde promoviert und 1873 vereidigt. 1878 wurde er Rechtsanwalt und Notar. 1895 ließ man ihn als Rechtsanwalt beim Reichsgericht zu (Singularzulassung). 1902 kam er an das Reichsgericht. Es war der erste Fall, dass aus dem Rechtsanwaltsstand eine Person unmittelbar an das Reichsgericht berufen wurde.[2] Er war im IV. Zivilsenat tätig.
Werke
- Reichsgerichtsreform, Bemerkungen zu dem Gesetzentwurfe, betreffend die Zuständigkeit des Reichsgerichts, Berlin 1910.
Einzelnachweise
- ↑ Kösener Corpslisten 1930, 88, 435
- ↑ Hermann Staub: "Juristische Rundschau", Deutsche Juristen-Zeitung, Jahrgang 7 (1902), Sp. 310.
Quelle
Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929. Berlin 1929, S. 370.
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