- Sittenpolizei
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Sittenpolizei oder Sittendezernat (umgangssprachlich mit Sitte abgekürzt) dient als Bezeichnung für mit der Ausführung von Maßnahmen betraute amtliche Organe (Polizei), welche auf die Beförderung der allgemeinen Sittlichkeit gerichtet sind. Es handelt sich um eine Abteilung der Sicherheitspolizei, die bei Verstößen gegen die öffentliche Ordnung mit sittlicher Ursache eingreifen muss.[1]
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Im Handbuch für preußische Landräthe in ihrem amtlichen Wirkungskreise ingleichem für Kreisdeputirte, Gutsherrn, Kreisphysiker, Bürgermeister und Dorfschulzen von Johann Daniel Friedrich Rumpf (Verlag Hayn, 1835) heißt es:"...Die Hauptaufgabe der Sittenpolizei bleibt aber: das öffentliche Leben zu veredeln und aus demselben das Unsittliche so viel als möglich, jedoch immer nur negativ, zu entfernen....". [2]
In Meyers Großes Konversations-Lexikon von 1909 heißt es zu den Aufgaben der Sittenpolizei noch:" ...die Sittenpolizei soll gewissen äußern Anreizungen zur Unsittlichkeit entgegenwirken. Dahin gehört das Einschreiten gegen die Prostitution..., gegen Konkubinate, die ein öffentliches Ärgernis geben, und gegen den Vertrieb unsittlicher Schriften und Bildwerke.... Ferner bilden die Überwachung der Gast- und Schankwirtschaften, die Handhabung der Polizeistunde, die Kontrolle der öffentlichen Tanzbelustigungen und der sonstigen Lustbarkeiten sowie die Maßregeln gegen Trunksucht den Gegenstand der Sittenpolizei." Weiter heißt es zur Tätigkeit der Sittenpolizei nach der Jahrhundertwende in Deutschland: " Auch die polizeiliche Überwachung der Glücksspiele ist dazu zu rechnen, ferner die Aufrechterhaltung der religiösen Ordnung und das Vorgehen gegen die Entheiligung des Feiertags. Endlich gehört auch die Anordnung der Fürsorgeerziehung Minderjähriger in das Gebiet der Sittenpolizei...."[3]
Aufgaben
Die Abteilung Sittenpolizei (intern und umgangssprachlich kurz auch als Sitte bezeichnet) befasst sich mit Delikten und Tatbeständen gegen das Sexualstrafrecht. Dazu zählen neben Sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 1 und 5 StGB) und Vergewaltigung (§ 177 Abs. 2 StGB) auch Verstöße gegen Pornographiegesetze, Menschenhandel (§180b StGB a.F.) und Zuhälterei (§ 181a StGB). Siehe dazu → Sexualstraftatbestände
Siehe auch
- Islamische Religionspolizei kümmert sich um die Einhaltung der Sitten des Landes.
- Gewerbepolizei
Literatur
- Wolfgang Dobras, Martin Burkhard, Wolfgang Zimmermann: Ratsregiment, Sittenpolizei und Kirchenzucht in der Reichsstadt Konstanz (1531-1548). Ein Beitrag zur Geschichte der oberdeutsch-schweizerischen Reformation. Mohn Verlag, Gütersloh 1993, ISBN 3-579-01685-7 (zugl. Dissertation, Universität Konstanz 1993).
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ dtv-Lexikon, Band 17, August 1975, Seite 80
- ↑ [1] Buch Seite 364
- ↑ http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Sittenpolizei?hl=sittenpolizei
Kategorien:- Organisation der Polizei
- Strafrechtsgeschichte
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