- Sonderkündigungsrecht
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Unter Sonderkündigungsrecht versteht man im Versicherungswesen einen Rechtsanspruch für die vorzeitigen Beendigung eines bestehenden Vertragsverhältnis, wenn eine zuvor ausgehandelte Vertragsbedingung mit einer nicht vorhersehbaren, außerordentlichen Beitragserhöhung einhergeht. Unter diesen Umständen kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag vorzeitig per Außerordentliche Kündigung unmittelbar innerhalb eines Monats nach Zugang der Benachrichtigung auflösen, ohne dass es zu einem Nachteil für den Versicherungsnehmer kommt. Der Versicherer kann keinen Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder entgangener Prämie verlangen, da es sich um eine sogenannte Änderungskündigung handelt.[1]
Ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, hier nach § 561 Bürgerliches Gesetzbuch ergibt sich nach einer Erhöhung der Miete in einem Gebäude, wenn er die ortsübliche Vergleichsmiete oder auf einer Modernisierungsmaßnahme basierend übersteigt, welche vom Mieter nicht geleistet werden kann (Härtefall). Hier ist eine Beendigung des Mietverhältnisses zwei Monate nach Zugang der außerordentlichen Kündigung zulässig.
Einzelnachweise
- ↑ Recht zur Sonderkündigung eines Vertrages. Abgerufen am 5. September 2011.
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