- Specialised Investment Fund
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Specialised Investment Funds sind Fonds nach Luxemburger Recht, die einige besondere Merkmale aufweisen:
- Grundsätzlich muss der satzungsmäßige Sitz der Verwaltungs- oder Investmentgesellschaft und der Hauptverwaltung in Luxemburg sein.
- Jahresberichte müssen nach Luxemburger Recht von einem dort zugelassenen Wirtschaftsprüfer geprüft werden
- Kann die Rechtsform Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Genossenschaft in Form einer Aktiengesellschaft aufweisen
- Besitzt eine Strukturierung nach SICAV oder SICAF
- Der Name muss den Hinweis „SIF“ beinhalten
- Die Verwahrung der Vermögenswerte muss durch einen Verwahrer mit satzungsmäßigem Sitz in Luxemburg erfolgen
- Benötigen eine Genehmigung durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), der staatlichen Aufsichtsbehörde von Luxemburg
- 12 Monate nach der Genehmigung des Fonds durch die CSSF muss das Fondsvermögen mindestens 1,25Mio EUR betragen
- Gesellschafter können nur „sachkundige Anleger“ sein
- Müssen über einen Verkaufsprospekt verfügen
- Ein Jahresbericht muss spätestens 6 Monate nach Geschäftsjahresende des Fonds vorgelegt werden
- Es ist eine Taxe d’abonnement zu entrichten, die jährlich 0,01 % des Nettovermögens des Fonds beträgt
- Bei Gründung der Gesellschaft ist eine einmalige Kapitalsteuer i.H.v. EUR 1.250 zu entrichten
Fondsanteilklassen
Ein besonders wichtiger Aspekt sowohl für den Anleger, als auch für die Gesellschaft ist die Möglichkeit, den Fonds durch das Auflegen von Fondsanteilklassen in Segmente aufzuteilen:
Durch diese kann eine Gesellschaft Einfluss auf die Anleger nehmen, indem sie z.B. einen Mindestanlagebetrag i.H.v. 250.000 EUR vorgibt.
Der Anleger wiederum hat die Möglichkeit, z.B. auf die Ertragsverwendung Einfluss zu nehmen, in dem er sich für eine ausschüttende oder eine thesaurierende Anlage entscheidet
Weitere marktübliche Merkmale dieser Anteilklassen können bspw. Währungen, (Höhe des) Ausgabeaufschlages, (Höhe der) Verwaltungsvergütung, Währungsabsicherung (Hedging), (Höhe und Zeitpunkt der) Verkaufsgebühren.
Hierbei ist zu beachten, dass ein Fonds durchaus Anteiklassen haben kann, die teilweise oder sogar vollumfänglich nur in bestimmten Ländern zum Vertrieb zugelassen sind.
Quellen
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