Stadtschulpflegschaft

Stadtschulpflegschaft

Stadtschulpflegschaft ist die in Nordrhein-Westfalen gebräuchliche Bezeichnung für eine Elternvertretung auf örtlicher Ebene. Sie kann auch als Gemeindeschulpflegschaft oder Kreisschulpflegschaft organisiert werden. Es handelt sich jeweils um Formen der überschulischen Elternmitwirkung - also insbesondere die Vertretung der Elternbelange gegenüber dem kommunalen Schulträger - , bei der die Elternvertretungen der einzelnen Schulen (Schulpflegschaften) auf örtlicher oder überörtlicher Ebene zusammenarbeiten.

Im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist eine besondere Rechtsgrundlage für diese Zusammenarbeit geschaffen worden (§ 72 Abs. 4). Weitere Regelungen bestehen dazu nicht.


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