Steuerrekursgericht

Steuerrekursgericht

Das Steuerrekursgericht in der Schweiz ist ein Spezialverwaltungsgericht in Steuersachen. Es ersetzte die bisherigen Steuerrekurskommissionen (welche diese Funktion bis Ende 2010 ausgeübt haben) und ist die erste gerichtliche Instanz gegen eine Verfügung (Einspracheentscheid) des kantonalen Steueramts, der kommunalen Grundsteuerbehörden oder der Wehrpflichtersatzverwaltung. Zurzeit besteht das Steuerrekursgericht aus zwei Abteilungen mit jeweils 300 Stellenprozenten.

Zuständigkeit

Das Steuerrekursgericht behandelt im Wesentlichen Rechtsmittel betreffend:

Ausnahme: Streitigkeiten über die Nach- und Strafsteuer, den Steuererlass und -bezug, Spezialsteuern (Motorfahrzeugsteuern, Hundesteuer etc.) sowie die sog. Kausalabgaben (Strassenbeiträge, Kanalisationsgebühren etc.).

Gerichtspräsident

Ihm unterstehen der Leitende Gerichtsschreiber sowie die Zentralkanzlei.

Das Gerichtspräsidium wird interimistisch bis zum 30. Juni 2011 durch Dr. Christian Mäder, Präsident der 2. Abteilung, ausgeübt.

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