Studentenwerk Halle

Studentenwerk Halle


Studentenwerk Halle
Typ Anstalt des öffentlichen Rechts
Gründung September 1991
Sitz Halle (Saale)
Ursprung 6. Mai 1931
Personen

Prof. Dr. Hans Lilie (Vorsitzender des Verwaltungsrats), Dr. Volkmar Thom (Geschäftsführer)

Aktionsraum südliches Sachsen-Anhalt
Schwerpunkt Studierende
Angestellte ca. 240
Motto ... für Dich da ...
Website www.studentenwerk-halle.de

Das Studentenwerk Halle ist eine gemeinnützige Organisation mit der Aufgabe, die Studierenden der zugeordneten Hochschulen zu betreuen, zu fördern und Dienstleistungen auf wirtschaftlichem, sozialem, gesundheitlichem, kulturellem und sportlichem Gebiet zu erbringen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Am 6. Mai 1931 schlossen sich die „Akademische Speisenanstalt“ und die „Hallesche Studentenhilfe e. V.“ zum „Studentenwerk Halle - Burse zur Tulpe“ zusammen.

Im Jahr 1934 wurden die bis dahin rechtlich eigenständigen Studentenwerke, darunter auch das "Studentenwerk Halle - Burse zur Tulpe", per Erlass aufgelöst und als gleichgeschaltete, unselbstständige Teilanstalten in das errichtete Reichsstudentenwerk überführt.

In der DDR waren die Aufgaben Verpflegung, Wohnheimbewirtschaftung, Beratung etc. in ihrer Gesamtheit den jeweiligen Hochschulen zugeordnet und wurden Anfang 1990 herausgelöst. So nahmen gemäß der Verordnung zur Errichtung von Studentenwerken vom 18. September 1990 diese Wirtschaftskörper ihre Arbeit auf.

Das Studentenwerk Halle arbeitet nach den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit und der Selbstverwaltung und betreut derzeit rund 27.000 Studierende an den Hochschulen im südlichen Teil Sachsen-Anhalts.

Gesetzliche Grundlage und Aufgaben

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 16. Februar 2006 das „Gesetz über die Studentenwerke im Land Sachsen-Anhalt“ (StuWG) beschlossen und in Kraft gesetzt. Es bestimmt die Rechtsform, legt die Aufgaben sowie die Zuständigkeiten fest und regelt das Handeln der Organe des Studentenwerkes.

Betreute Hochschulen

Das Studentenwerk Halle betreut die Studierenden der

Ausbildungsförderung (BAföG & Co.)

Das Bundesgesetz über die individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG) wurde 1971 ins Leben gerufen. Seither sichert es den Lebensunterhalt von Studierenden, sofern ihnen dies aus eigener Kraft beziehungsweise auch mit Hilfe der Eltern nicht möglich ist. Das Amt für Ausbildungsförderung berät zu allen Fragen rund um das BAföG und weiteren Studienfinanzierungsmöglichkeiten. Neben der Bearbeitung der Anträge auf Ausbildungsförderung der betreuten Studierenden erfolgt im Amt für Ausbildungsförderung in Halle auch die deutschlandweite Bearbeitung des Auslands-BAföG für das Land Finnland.

Hochschulgastronomie

Die Einrichtungen der Hochschulgastronomie haben die Aufgabe, eine ernährungsphysiologisch ausgewogene und preisgünstige, aber qualitativ hochwertige Verpflegung anzubieten. Das betrifft insbesondere die Mittagsmahlzeiten in den Mensen. Zudem dienen Cafeterien der Zwischenversorgung am Vor- und Nachmittag und ergänzen das Mittagsangebot in den Mensen.

Studentisches Wohnen

Das Studentenwerk Halle bewirtschaftet insgesamt 28 Wohnheime mit über 3.500 Wohnplätzen für Studierende. Durch die kontinuierliche Sanierung sind heute fast alle Wohnheime auf modernstem Stand und bieten eine Vielfalt an Wohnformen von größeren Wohngemeinschaften bis zu Einzelappartements.
Alle Wohnheime haben einen Internetzugang, der in den meisten Fällen über das Datennetz der zugehörigen Hochschule erfolgt, so dass eine Bandbreite weit über DSL-Niveau zur Verfügung steht.

Eine Besonderheit gegenüber anderen Anbietern ist die Komplettmiete, in der die Betriebskosten immer schon einkalkuliert sind. Ein böses Erwachen durch eine Nebenkostenabrechnung ist somit für die jungen Studierenden ausgeschlossen.

Soziale Dienste

Das Studentenwerk bietet den Studierenden einen umfassenden Service bei der Bewältigung psychosozialer, sozialer und finanzieller Schwierigkeiten im Studiennumfeld. Neben der Bereitstellung eines vernetzten Informations- und Beratungsangebotes hilft das Studentenwerk auch durch die Vergabe von Eigenmitteln (Finanzbeihilfe, Buch- und Lernmittelbeihilfen, Freitische und vieles mehr).

Organe

Organe des Studentenwerkes sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer.

Der Verwaltungsrat berät und entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere über den jährlichen Wirtschaftsplan. Weitere wichtige Aufgaben sind die Beschlussfassung über die Satzung sowie Erlass und Änderung der Beitragsordnung.

Der Geschäftsführer Dr. Thom vertritt das Studentenwerknach außen und führt die laufenden Geschäfte.

Weblinks


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