Tariffähigkeit

Tariffähigkeit

Unter Tariffähigkeit versteht man die rechtliche Fähigkeit, durch Vereinbarung mit dem sozialen Gegenspieler Arbeitsbedingungen tarifvertraglich mit der Wirkung zu regeln, dass sie für die tarifgebundenen Personen unmittelbar und unabdingbar wie Rechtsnormen gelten[1]. Mit anderen Worten: Tariffähig ist, wer Tarifvertragspartei im Sinne des § 2 Abs. 1 TVG sein kann.

Um tariffähig zu sein, muss sich eine Koalition als satzungsgemäße Aufgabe die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder in deren Eigenschaft als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gesetzt haben und willens sein, Tarifverträge abzuschließen. Sie muss frei gebildet, gegnerfrei, unabhängig und auf überbetrieblicher Grundlage organisiert sein und das geltende Tarifrecht als verbindlich anerkennen. Ferner muss sie über eine leistungsfähige Organisation verfügen, um wirksamen Druck und Gegendruck ausüben zu können, damit sich ihr sozialer Gegenspieler veranlasst sieht, auf Verhandlungen über den Abschluss einer tariflichen Regelung der Arbeitsbedingungen einzugehen und zum Abschluss eines Tarifvertrages zu kommen.[2]. Dies erfordert nicht zwingend auch die Streikbereitschaft der Koalition.[3]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Bundesverfassungsgericht Entscheidung vom 19. Oktober 1966, Tariffähigkeit von Handwerksinnungen, Az: 1 BvL 24/65 , BVerfGE 20, 312; Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 28. März 2006, Az: 1 ABR 58/04, AP Nr 4 zu § 2 TVG Tariffähigkeit
  2. Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 28. März 2006, Az: 1 ABR 58/04, AP Nr 4 zu § 2 TVG Tariffähigkeit; Beschluss vom 15. März 1977, Az: 1 ABR 16/75, AP Nr. 24 zu Art. 9 GG
  3. Bundesverfassungsgericht Entscheidung vom 6. Mai 1964, Hausgehilfinnenverband, Streikbereitschaft, Az: 1 BvR 79/62, BVerfGE 18, 18.


Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Tariffähigkeit — Ta|rif|fä|hig|keit, die <o. Pl.>: das Tariffähigsein. * * * Ta|rif|fä|hig|keit, die <o. Pl.>: das Tariffähigsein …   Universal-Lexikon

  • Tariffähigkeit — Fähigkeit, einen ⇡ Tarifvertrag als Vertragspartei abzuschließen. 1. Nach § 2 I TVG sind Tarifvertragsparteien die Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern. Unter Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern… …   Lexikon der Economics

  • Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen — Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PersonalService Agenturen (CGZP) ist ein Zusammenschluss von ursprünglich sechs christlichen Gewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB). Nach einem Beschluss des… …   Deutsch Wikipedia

  • CGZP — Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PersonalService Agenturen (CGZP) ist ein Zusammenschluss (Herbst 2002) von ursprünglich sechs Gewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB). Durch mehrere… …   Deutsch Wikipedia

  • Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PersonalService-Agenturen — Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PersonalService Agenturen (CGZP) ist ein Zusammenschluss (Herbst 2002) von ursprünglich sechs Gewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB). Durch mehrere… …   Deutsch Wikipedia

  • ANÜ — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Personalleasing,… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitnehmerüberlassung — Bei der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um eine Form des drittbezogenen Personaleinsatzes, infolgedessen ein Unternehmer einen Arbeitnehmer einstellt und diesen dann zum Zwecke der Arbeitsleistung einem Dritten überlässt. Niedergelegt… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitskräfteüberlassung — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Personalleasing,… …   Deutsch Wikipedia

  • Leiharbeit — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Personalleasing,… …   Deutsch Wikipedia

  • Leiharbeiter — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Personalleasing,… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”