- Theodor Meyer (Richter)
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Theodor Meyer (* 2. September 1853 in Edenkoben; † 13. Juli 1936 in Leipzig[1]) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.
Leben
Meyer wurde 1876 auf den bayrischen Landesherrn vereidigt. 1880 ernannte man ihn zum Amtsanwalt. 1887 wurde er III. Staatsanwalt. Amtsrichter wurde er 1889. Ein Jahr später wurde er zum II. Staatsanwalt befördert. 1891 wurde er Landgerichtsrat und 1898 Staatsanwalt am Oberlandesgericht. Oberlandesgerichtsrat wurde er 1901. 1906 kam er vom Oberlandesgericht Zweibrücken an das Reichsgericht, nachdem er vier Jahre zuvor vom Judentum zum Christentum konvertierte, und damit „dieses Hindernis seiner Beförderung beseitigt hat“.[2] Er war als Richter im VI. Zivilsenat tätig. Er trat 1923 in den Ruhestand.
Quelle
- Adolf Lobe: „Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929“, Berlin 1929, S. 373.
Einzelnachweise
- ↑ Datum und Ort nach der Webpage des RA Hubert Lang Leipzig, abgerufen am 21. Juni 2011.
- ↑ Alemannia Judaica: Zweibrücken: Texte/Berichte zur jüdischen Geschichte der Stadt, zitiert Artikel aus der „Allgemeinen Zeitung des Judentums“ vom 6. April 1906 über Meyer, abgerufen am 21. Juni 2011.
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