- Transiturus de hoc mundo
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Transiturus de hoc mundo (de: Der von dieser Welt Gegangene) ist der Name einer päpstlichen Bulle. Sie wurde am 11. August 1264 von Papst Urban IV. (1261-1264) promulgiert und belegt die Einführung und die Liturgie zum Fronleichnamsfest. Als wesentlicher Mitarbeiter an dieser Bulle wird Thomas von Aquin genannt, der sich hauptsächlich mit der Liturgieform befasst habe. Mit diesem päpstlichen Schreiben wurde der Tag zum allgemeinen kirchlichen Fest erhoben. Die Nachfolger Urbans IV. nahmen die Einführung nicht außerordentlich zur Kenntnis, sie geriet fasst in Vergessenheit und wurde erstmals wieder von Papst Clemens V. (1305-1314) im Clementinae und auf dem Konzil von Vienne (1311/12) als gültig erklärt, die Feier des Fronleichnamsfestes wurde mit Nachdruck angeordnet.
Inhaltsverzeichnis
Ursprung
Das mit dieser Einsetzungsbulle so genannte „Festum corporis“ geht auf die Visionen der Augustiner-Chorfrau Juliana von Lüttich zurück. Urban IV. verstand die Schaffung dieses Festes als Ausdruck gesteigerter Sakramentsfrömmigkeit. Er sah in diesem Fest eine Abwehrmöglichkeit gegen die Irrlehren der Eucharistie und wollte mit der Einsetzung seine große Dankbarkeit zum Ausdruck bringen.
Mitarbeiter
Die dogmatischen Gebetstexte der Bulle gehen auf Thomas von Aquin zurück. Er dichtete das bekannteste Fronleichnamslied „Tantum ergo sacramentum“ (1263/64) [1]. Eine weitere Grundlage war das Schreiben des Kardinallegaten Hugo von Saint-Cher an alle zum Deutschen Reich gehörenden Länder. In diesem Schreiben empfahl er die Einsetzung des Fronleichnamsfestes als Sühne für die Nachlässigkeit in der Heiligen Messe.
Kernaussage
Die im Stile der damaligen Zeit verfasste Bulle lässt deutlich die innige Liebe zum allerheiligsten Sakrament des Altars erkennen. Neben den Lehrsätzen und Lobpreisungen des heiligsten Altarsakraments wird auch auf die göttliche Erleuchtung einiger Christen hingewiesen. Die Einsetzungsformel bildet auch gleichzeitig den Schluss des Dokumentes:
„ Daher tun wir Euch kund und ermahnen Euch im Namen des Herrn und durch diese apostolische Anordnung, wir befehlen Euch kraft des heiligen Gehorsams und schärfen euch ein, alle Jahre am fünften oben benannten Wochentag ein so herrliches Fest in allen Kirchen und Orten Eures Bistums feiern zu lassen. Weiter befehlen wir Euch, Eure Untergebenen durch Euch und andere zu ermahnen, sich Sonntags vorher durch eine vollkommene und aufrichtige Beichte, durch Almosen, Gebete und andere gute Werke, welche an diesem Tage des allerheiligsten Sakramentes Gott wohlgefällig sind, sich so vorzubereiten, dass sie dasselbe mit Ehrfurcht genießen, und dadurch eine neue Vermehrung der Gnade erlangen können. Und da wir die Gläubigen auch durch geistliche Gaben zur Feier und Verehrung dieses Festes aneifern wollen, bewilligen wir jeglichem, der wahrhaftig reumütig beichtend an diesem Tage dem Frühgottesdienst, oder der Messe oder der Vesper beiwohnt, hundert Tage Ablass; jeglichem, der der Prim, Terz, Sext, Non und Komplet beiwohnt, vierzig Tage für jede dieser Stunden. Überdies erlassen wir allen, welche während der Oktav dem Frühgottesdienst, der Vesper und Messe beiwohnen, gestützt auf die barmherzige Allmacht Gottes und im Vertrauen auf die Autorität der heiligen Apostel Petrus und Paulus, jedesmal hundert Tage an den Bußen, welche ihnen auferlegt sind. [2] “
Literatur
- Carl Andresen/Georg Denzler, Wörterbuch der Kirchengeschichte, Deutscher Taschenbuch Verlag, München, Mai 1982, ISBN 3-423-03245-6
Weblinks
- Fronleichnam - Bulle zur Einführung des Festes (Text der päpstlichen Bulle)
- Die Bedeutung von Fronleichnam
- Fronleichnam - Hochfest des Leibes und Blutes Christi
- Die heilige Juliana von Lüttich (+ 1258) und die selige Eva (+ 1265)
Einzelnachweise
Kategorien:- Päpstliche Bulle
- Feste und Brauchtum (Christentum)
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