- Veterinärwesen
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Das öffentliche Veterinärwesen hat vielfältige Aufgaben zum Schutz von Tier und Mensch und wird von Veterinärbehörden auf allen Ebenen der Verwaltung wahrgenommen. Diese führen den Begriff Veterinärwesen entweder in ihrem Namen, oder, namentlich bei Ministerien und Bezirksregierungen, führt eine Abteilung, ein Referat oder ein Dezernat diesen Begriff zur Beschreibung des Zuständigkeitsbereichs.
Zum Veterinärwesen gehört die Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen, der Schutz von Menschen vor gesundheitlichen Gefahren durch Zoonosen, die Überwachung der Tierhygiene, die Einrichtung von Tiergesundheitsdiensten, die Veterinärangelegenheiten im internationalen Handels- und Reiseverkehr und die Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Verschiedentlich wird auch der Tierschutz in den Begriff Veterinärwesen einbezogen, wegen der besonderen öffentlichen Wahrnehmung oft aber neben dem Veterinärwesen besonders erwähnt.
Mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Veterinärwesens werden beamtete Tierärzte betraut. Diese können über die Landestierärztekammer nach mindestens dreijähriger Tätigkeit in der Veterinärverwaltung die Qualifikation als Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen erwerben.[1]
Einzelnachweise
Weblinks
Kategorien:- Öffentliche Verwaltung
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