- Volksvorschlag
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Der Volkvorschlag ist ein Instrument der direkten Demokratie der Schweiz.
Mehrere Kantone in der Schweiz kennen neben den bekannten politischen Instrumenten wie Referendum und Initiative und den weniger bekannten wie Einzelinitiative, Volksmotion auch noch ein weiteres Werkzeug zur Verbesserung der parlamentarischen Arbeit durch das Volk, den Volksvorschlag. Dies wird auch "konstruktives Referendum" oder "Referendum mit Gegenvorschlag" genannt.
Einer Vorlage des Parlamentes kann, wenn genügend Stimmbürger die Vorlage verbessern wollen, einen Änderungsvorschlag gegenübergestellt werden. Nach der Sammlung von genügend Unterschriften von Stimmberechtigten kann der parlamentarischen Vorlage ein Gegenvorschlag als Ganzes gegenübergestellt werden. Dieser Volksvorschlag wird wiederum vom Parlament geprüft und dann eventuell zusammen mit dem ursprünglichen Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Um bei Zustimmung für beide Vorlagen einen Entscheid zu haben, wird noch eine Stichfrage gestellt. Das ganze Prozedere ist an in Verfassung und Gesetz vorgegebene Abläufe und Formalitäten gebunden. Auf Bundesebene wurde die Einführung eines "Referendum mit Gegenvorschlag" am 24. September 2000 mit 2/3 Mehrheit vom Volke abgelehnt.
Diese oder ähnliche Mitwirkungsmöglichkeiten kennen folgende Kantone:
- Kanton Bern, (Verfassung des Kantons Bern – Art. 63 Absatz 3; Gesetz über die politischen Rechte – Art. 59a ff).
- Kanton Zürich (Verfassung des Kantons Zürich – Art. 35).
Auswirkung
Bis Ende Mai 2011 wurde er im Kanton Bern neun Mal angewandt und dabei hat der Volksvorschlag sechs Mal obsiegt. [1]. Der Volksvorschlag wurde 1993 eingeführt; er benötigt 10'000 Unterschriften, die innerhalb von 3 Monaten gesammelt werden müssen. Die Beurteilung ist aber noch gemischt, da im Abstimmungsprozedere der Stimmbürger die Stichfrage oft vergisst.
Einzelnachweise
Kategorien:- Instrument der direkten Demokratie
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- Staatsrecht (Schweiz)
- Direkte Demokratie in der Schweiz
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