Vorfinanzierung

Vorfinanzierung

Vorfinanzierung ist die von Kreditinstituten vorgenommene, meist kurzfristig (1 bis 2 Jahre) angelegte Kreditgewährung, die zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem die endgültige Finanzierung noch nicht sichergestellt ist.

Arten der Vorfinanzierung

Vorfinanzierungen werden insbesondere benötigt, wenn aus Zeitgründen oder aus formellen Gründen eine endgültige Finanzierung noch nicht möglich war. Dabei geht das vorfinanzierende Institut ein höheres Risiko ein, weil die Anschlussfinanzierung und damit die Tilgung für den Vorfinanzierungskredit noch nicht feststeht.

Typischer Fall ist die Brückenfinanzierung beim Unternehmenskauf, der in einem engen Zeitraster abgewickelt werden muss und für den deshalb eine „solide“ Finanzplanung nicht stattfinden konnte. Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt aus dem Vorfinanzierungskredit, sodass der Unternehmenserwerber ausreichend Gelegenheit hat, während der Laufzeit des Vorfinanzierungskredits für die Endfinanzierung zu sorgen.

Bei Effektenlombardkrediten erfolgt durch die Kreditgewährung die Finanzierung des Kaufs von Effekten zu einem Zeitpunkt, an dem die endgültige Finanzierung (etwa durch Verkaufserlöse anderer Effekten) noch nicht sichergestellt ist.

Umgangssprachlich wird oft von Vorfinanzierung gesprochen, wenn es sich eigentlich um eine Zwischenfinanzierung handelt. Sollen etwa Steuererstattungsansprüche durch ein Kreditinstitut „vorfinanziert“ werden, so liegt genau genommen eine Zwischenfinanzierung vor, weil die Ablösung des Bankkredits durch die Steuererstattung des Finanzamts bereits zum Zeitpunkt der Kreditgewährung gewährleistet war.

Rechtsfragen

Vorfinanzierungskredite sind Darlehen im Sinne des § 488 Abs. 1 BGB und unterliegen bankrechtlich dem Kreditbegriff des § 19 Abs. 1 KWG.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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