Wenzeslaus von Gleispach

Wenzeslaus von Gleispach

Wenzeslaus Graf Gleispach (* 22. August 1876 in Graz; † 12. März 1944 in Wien) war ein österreichischer/deutscher Jurist und Universitätslehrer, der dem Nationalsozialismus nahestand.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Der Sohn des prominenten Juristen und zeitweiligen Justizministers Johann Nepomuk von Gleispach studierte ebenfalls Rechtswissenschaften und erwarb 1898 das Doktorat. Der aus begütertem gräflichen Haus stammende junge Mann musste sich dabei teilweise seinen Lebensunterhalt durch Stundengeben verdienen, da die Familie seine Heirat mit einer Sängerin des Grazer Landestheaters missbilligte. 1903 wurde Gleispach Professor für Strafrecht an der Universität Freiburg (Schweiz), 1907 an der deutschen Universität Prag, 1916 bis 1933 wirkte er als Professor an der Universität Wien als Nachfolger von Heinrich Lammasch. 1925 war Gleispach Dekan der juristischen Fakultät, 1929-30 Rektor. Nach Etablierung der Dollfuß-Diktatur war Gleispach, ein "alter und eifriger Kämpfer für den Nationalsozialismus", im Oktober 1933 wegen seiner Unterstützung des Nationalsozialismus und offenen Widerstands gegen seine Regierung ohne Disziplinarverfahren in den Ruhestand versetzt worden. [1] [2]

Daraufhin setzten sich die NSDAP und die Studentenschaft beim Kultusministerium für die Berufung Gleispachs ein. Der Kultusminister Bernhard Rust befahl der Universität Berlin, Gleispach noch 1933 nach Berlin einzuladen. Denn es wurden attraktive Stellen an der Berliner Universität frei, da die jüdischen Professoren aus ihren Ämtern vertrieben wurden. Gleispach war bereits im Sommer 1933 von Eduard Kohlrausch für den Lehrstuhl von James Goldschmidt vorgesehen worden. Gleispach hielt daher schon im Wintersemester 1933 als Honorarprofessor Vorlesungen anstatt von James Goldschmidt, dessen Vorlesungen erst von nationalsozialistischen Studenten boykottiert wurden und dann gegen alles geltende Recht von der Universitätsleitung verboten. Im Wintersemester 1934/35 wurde Gleispach formell auf den Lehrstuhl des vertriebenen Professors gehievt und Anfang 1935 rückwirkend zum Ordinarius ernannt, was er bis 1941 blieb.[3] Kurz danach wurde Gleispach zum Dekan der juristischen Fakultät befördert, was er bis 1937 blieb . Sofort nach Amtsantritt als Dekan sorgte der scharf antisemitisch gesinnte Gleispach durch Denunziation bei dem Kultusminister für die Vertreibung der letzten verbliebenen jüdischen Hochschullehrer Martin Wolff und Ernst Rabel.[4] Fürsprecher von Gleispach war unter anderen der prominente Jurist Carl Schmitt gewesen, der Gleispach als engagierten Nationalsozialisten schätzte.

1935 wurde Gleispach vom Senat der Stadt Danzig als Vertreter beim Verfahren vor dem Ständigen Internationalen Gerichtshof bestellt. In diesem Verfahren wollte der Völkerbund geklärt haben, ob die Übernahme von nationalsozialistischen Gesetzen vom 29. August 1935, in denen der Rechtsstaat abgeschafft werden sollte und außerdem die Verfolgung von Juden und Demokraten gerechtfertigt wurde, mit der Danziger Verfassung übereinstimmte. Die Danziger Verfassung war die eines demokratischen Rechtsstaates und war vom Völkerbund garantiert worden. Gleispachs Bemühungen[5] - unter anderem wollte er zusammen mit dem NS-Rechtsberater Friedrich Grimm beweisen, dass der nationalsozialistische Grundsatz Nullum crimen sine poena mehr Gerechtigkeit verschaffe als die rechtsstaatlichen Grundsätze Nullum Crimen sine lege und Nulla poena sine lege - war kein Erfolg beschieden. Das Gericht entschied, dass die neuen Gesetze der Verfassung Danzigs und den Prinzipien des Völkerbundes widersprächen. [6]

1937 wurde Gleispach auf eigene Wunsch von den Dekanatsaufgaben entpflichtet, aber er genoss weiterhin großes Ansehen im nationalsozialistischen Kultusministerium. Denn Gleispach wurde neben anderen als Kandidat für den Posten des Universitätsrektors gehandelt. 1941 wurde Gleispach aus Alters- und Gesundheitsgründen emeritiert. Er starb 1944 in Wien an einem Schlaganfall.

Gleispach war 1907 am österreichischen Reformentwurf eines neuen Strafrechts intensiv beteiligt. In den zwanziger Jahren hatte er versucht, eine vom nationalsozialistischen Geist getragene Strafrechtsreform in Deutschland zu befördern. [7]1935 wurde Gleispach Mitglied der Kommission zur Erneuerung des deutschen Strafrechts, bei dem das deutsche Strafrecht an die Rechtsvorstellungen der Nationalsozialisten angepasst werde sollte.

Werke ( Auswahl)

  • Deutsches Strafverfahrensrecht : ein Grundriss. Junker und Dünnhaupt, Berlin 1943 . Erschienen in der Reihe Rechtswissenschaftliche Grundrisse.
  • Das Kriegsstrafrecht : Allg. Kriegsstrafrecht u. Kriegsverfahrensrecht ; Mit e. Überblick über d. Strafrecht u. Strafverfahrensrecht d. dt. Wehrmacht im Kriege. von Decker, Berlin 1940. Teil 1: Das allg. Kriegsstrafrecht, insbes. d. Verordngn zum Schutze gegen Volksschädlinge ... u. a., Teil 2: Das allg. Strafverfahrensrecht im Kriege u. d. Strafrecht u. Strafverfahrensrecht d. Wehrmacht im Kriege. Teil 3 1941 bei Kohlhammer: Das neueste allg. Kriegstrafrecht : März bis Nov. 1940
  • Nationalsozialistisches Recht : Rede zur Feier d. 5. Wiederkehr d. Tages d. nationalen Erhebung am 29. Jan. 1938. Friedrich Wilhelms-Universität, Berlin 1938 zugleich auch in Linz an der Donau erschienen
  • Die Jüngsten Strafrechtsnovellen Danzigs vor dem Permanenten Gerichtshof für internationales Recht im Haag , Berlin 1936
  • Das Österreichische Strafverfahren,: Eine systematische Darstellung. zusammen mit Friedrich Ruff, Wien 1924
  • Strafrecht : allgemeiner Teil. Nach der. Vorlesung im Sommersem. 1921, Wien 1921
  • Der deutsche Strafgesetz-Entwurf : Berichte und Abänderungsvorschläge der Österreichischen Kriminalistischen Vereinigung auf Ihrer Tagung vom 13. bis zum 15. Oktober 1921. Verlag G. Freytag, Leipzig 1921

Literatur

Einzelnachweise

  1. Andreas Koenen: Der Fall Carl Schmitt. Darmstadt 1995, ISBN 3-534-12302-6. Seite 640f.
  2. Vgl. Martha Keil, Klaus Lohrmann: Studien zur Geschichte der Juden in Österreich, Wien 1994, S. 138: In Österreich waren vor allem die Rechtslehrer Emil Forsthoff und Graf Wenzeslaus Gleispach die Vertreter einer nationalsozialistischen Rechtstheorie"
  3. Anna-Maria Gräfin von Lösch: Der nackte Geist. Die Juristische Fakultät der Berliner Universität im Umbruch von 1933. Tübingen 1999, ISBN 3-16-147245-4. S. 197 bis 200
  4. Anna-Maria Gräfin von Lösch: Der nackte Geist. Die Juristische Fakultät der Berliner Universität im Umbruch von 1933. Tübingen 1999, ISBN 3-16-147245-4. S. 257
  5. s. Wenzeslaus von Gleispach, Die Jüngsten Strafrechtsnovellen Danzigs vor dem Permanenten Gerichtshof für internationales Recht im Haag , Berlin 1936
  6. Siehe die Entscheidung des Ständigen Internationalen Gerichtshofes unter diesem Link http://www.icj-cij.org/pcij/serie_AB/AB_65/01_Decrets-lois_dantzikois_Avis_consultatif.pdf
  7. Siehe Der deutsche Strafgesetz-Entwurf : Berichte und Abänderungsvorschläge der Österreichischen Kriminalistischen Vereinigung auf Ihrer Tagung vom 13. bis zum 15. Oktober 1921. Verlag G. Freytag, Leipzig 1921

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