Ernst Rabel

Ernst Rabel

Ernst Rabel (* 28. Januar 1874 in Wien; † 7. September 1955 in Zürich) war Rechtsgelehrter. Er wird als der Begründer der Rechtsvergleichung in Deutschland angesehen.

Rabel war daneben auch ein bedeutender Rechtshistoriker, vor allem zum römischen Recht. So war er Mitherausgeber des Index Interpolationum. Seine rechtsvergleichenden Arbeiten nahmen ihren Ausgangspunkt in Untersuchungen zum römischen Recht, nämlich mit seinen Untersuchungen zur Rechtsmängelhaftung (1902).

Inhaltsverzeichnis

Leben

Kindheit und universitärer Werdegang (1874–1902)

Rabel wurde am 28. Januar 1874 in Wien als Sohn des k.u.k. Hof- und Gerichtsadvokaten Albert Rabel und Berta Ettinger geboren. Er hatte unter anderem Klavierunterricht bei Anton Bruckner.

Er studierte in Wien, wo mit 21 Jahren am 20. Dezember 1895 bei Ludwig Mitteis promovierte. Anschließend arbeitete er kurze Zeit in der Kanzlei seines Vaters, bevor er Mitteis nach Leipzig folgte, bei dem er sich 1902 mit Die Haftung des Verkäufers wegen Mangels im Rechte habilitierte.[1]

Leipzig, Basel, Kiel, München (1904–1926)

1904 wurde er zunächst Extraordinarius in Leipzig, 1906 Ordentlicher Professor in Basel. Dort wurde er auch Richter am Oberlandesgericht. Seit 1909 gab er zusammen mit Josef Kohler die Rheinische Zeitschrift für Zivil- und Prozessrecht, eine rechtsvergleichende deutsch-französische Zeitschrift heraus. 1910 kam er für kurze Zeit nach Kiel; 1911 wurde er Nachfolger Joseph Aloys August Partschs in Göttingen. Am 9. April 1912 heiratete er Anny Weber († 1979 in Garmisch-Partenkirchen), die nach einer Dolomitentour in Bozen kennengelernt hatte. Die Ehe brachte die Kinder Friedrich Karl und Lilli († 1985 in Kalifornien). 1916 zog er nach München, wo er ein Institut für Rechtsvergleichung gründete und von 1920 bis 1925 Mitglied des Oberlandesgerichtes war.

Berlin (1926–1937)

1926 erhielt er schließlich – wieder als Nachfolger Partschs – einen Ruf nach Berlin. In Berlin wurde ihm die Leitung des Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrechts übertragen (heute: Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg), das gemeinsam mit Viktor BrunsInstitut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht im Berliner Stadtschloss untergebracht war. Rabels Vorlesungen an der Universität waren – im Gegensatz zu denen seines Kollegen Martin Wolff – oft nur spärlich besucht. Sein Verhältnis zu Wolff war insgesamt nicht ohne Spannungen. So soll Wolff gedichtet haben:

„Ich mache gern bei Habel [einem universitätsnahen Weinlokal] Rast
weil diesen Ort der Rabel hasst.“

Martin Wolff : Zugeschrieben[2]

Weiterhin war Rabel 1925 bis 1927 als Ad-hoc-Richter am Ständigen Internationalen Gerichtshof in Den Haag in den sog. Chorzów-Fällen tätig. Ab 1927 gab er die Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht (heute Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht) und die Entscheidungssammlung IPRspr von 1926 bis 1934 heraus. Als wegweisend werden vor allem seine Arbeiten zum internationalen Recht des Warenkaufes angesehen, auf denen heute noch das Wiener Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht oder CISG) aufbaut.[1] Auf Betreiben des nationalsozialistischen Dekan Gleispach musste Rabel 1935 seine Professur verlassen. Gleispach sorgte auch dafür, dass er den Posten des Institutsdirektors an der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft verlor. [3]

Emigration (1937–1950)

Im Jahre 1937 wurde Rabel – obwohl getaufter Katholik – wegen seiner jüdischen Herkunft auf Grundlage der Nürnberger Rassegesetze zur Niederlegung seines Amtes als Institutsdirektor gezwungen; im März 1939 verließ er Berlin und emigrierte nach einem kurzen Zwischenaufenthalt in Belgien in die USA. Dort forschte er in der Folgezeit mit Stipendien des American Law Institute, der University of Michigan in Ann Arbor und der Harvard Law School und konnte unter größten Anstrengungen das vierbändige Werk The Conflict of Laws vollenden. Ein ähnliches Schicksal erlitten ebenfalls seine Kollegen James Goldschmidt, Martin Wolff, Fritz Schulz, Arthur Nussbaum, Julius Flechtheim, Max Rheinstein, Julius Magnus und Max Alsberg.

Rückkehr nach Deutschland (1950–1955)

Im Herbst 1950 kehrt Rabel aus dem Exil nach Deutschland zurück und forschte bis in seine letzten Lebenstage wieder im von ihm begründeten Institut, das von 1944 bis 1956 in Tübingen untergebracht war. Die Freie Universität Berlin ernannte ihn zum Honorarprofessor. Er starb am 27. September in einem Zürcher Krankenhaus.

Zu seinen Schülern zählt Gerhard Kegel.

Schriften

Eigene Schriften

  • Die Haftung des Verkäufers wegen Mangels im Rechte. Band 1. Geschichtliche Studien über den Haftungserfolg. Leipzig 1902.
  • Nachgeformte Rechtsgeschäfte, Mit Beiträgen zur Lehre von der Injurezession und vom Pfandrecht. Savignyzeitschrift Romanistische Abteilung Bd. 27 = 40 (1906); MPIER-Digitalisat Teil 1, Teil 2.
  • Origine de la règle „Impossibilium nulla obligatio“. Mélanges Gérardin 1907.
  • Die Verfügungsbeschränkungen des Verpfänders besonders in den Papyri : Mit einem Anhang: Eine unveröffentlichte Basler Papyrusurkunde. Leipzig 1909.
  • Grundzüge des römischen Privatrechts. Berlin 1915.
  • Δίκη ἐξουλης und Verwandtes. 1915.
  • Gefahrtragung beim Kauf. 1921.
  • Index interpolationum, quae in Iustiniani Digesti inesse dicuntur (3 Bände). (mit Ernst Levy), 1929 ff.
  • Negotium alienum et animus. 1930.
  • Die Erbrechtstheorie Bonfantes. 1930.
  • Das Problem der Qualifikation. RabelsZ 5, 1931, 241–288.
  • Erbengemeinschaft und Gewährleistung. 1934.
  • Besitzverlust. 1936.
  • Das Recht des Warenkaufs. Eine rechtsvergleichende Darstellung. 2 Bände, Tübingen/Berlin 1936 und 1957
  • Systasis. 1937.
  • Real Security in Roman Law. 1943.
  • The Conflict of Laws: A Comparative Study. 4 Bände, Ann Arbor/Chicago 1945 und 1958 (Englisch)
  • The Statute of Frauds and Comparative Legal History. Law Quarterly Review 63, 1947, 174-187 (Englisch).
  • Private Laws of Wester Civilization. 1949/1950.

Festschriften

  • Festschrift für Ernst Rabel (2 Bände). 1954.

Ehrungen

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Gerhard Kegel: Ernst Rabel (1874–1955). Vorkämpfer des Weltkaufrechts. In: Helmut Heinrichs, Harald Franzki, Klaus Schmalz, Michael Stolleis (Hrsg.): Deutsche Juristen jüdischer Herkunft. Beck, München 1993, ISBN 340636960X, S. 571–594.
  2. Gerhard Kegel: Ernst Rabel (1874–1955). Vorkämpfer des Weltkaufrechts. In: Helmut Heinrichs, Harald Franzki, Klaus Schmalz, Michael Stolleis (Hrsg.): Deutsche Juristen jüdischer Herkunft. Beck, München 1993, ISBN 340636960X, S. 589.
  3. Anna-Maria Gräfin von Lösch: Der Nackte Geist: Die Juristische Fakultät der Berliner Universität im Umbruch von 1933. Tübingen 1999, ISBN 3161472454, S. 368ff.

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