- Johann Nepomuk von Gleispach
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Johann Nepomuk Graf Gleispach (* 29. September 1840 in Görz, heute Gorizia; † 21. Februar 1906 in Graz) war ein österreichischer Jurist und Justizminister.
Nach juristischen Studien an der Universität Graz trat Gleispach 1861 in den Staatsdienst. Seine Karriere spielte sich ab 1863 hauptsächlich in Graz ab, wo er vom Staatsanwalt zum Oberstaatsanwalt, später zum Landesgerichtsspräsidenten aufstieg. 1892 wurde er Präsident des dortigen Oberlandesgerichts. Daneben war Gleispach auch politisch aktiv, etwa als Vertreter des steirischen Großgrundbesitzes im Landtag und ab 1895 als lebenslängliches Mitglied des Herrenhauses. Er votierte in der Regel mit den Deutschliberalen.
Am 30.September 1895 wurde Gleispach Justizminister im Kabinett Badeni. Er erwarb sich große Verdienste um die Verabschiedung der von Franz Klein konzipierten Reform der Zivilprozessordnung, geriet aber anlässlich des Konfliktes um die Badenische Sprachenverordnung ins Visier der parlamentarischen Obstruktion. Ab 1898 war Gleispach erneut als Präsident des Oberlandesgerichts Graz tätig. Gleispach war der Vater des Juristen Wenzeslaus von Gleispach und der Cousin des steirischen Landeshauptmanns Karl Josef von Gleispach.
Literatur
- Gleispach Johann Nepomuk Graf. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 2, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1959, S. 6.
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