- Wertermittlungsgebühr
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Begründung: Einordnung in Kategorie:Bankrecht (Deutschland), Verbraucherrecht (Deutschland) ODER Kategorie:Bankrecht, Verbraucherrecht; ZUDEM: Kategorie:AGB-Recht (Deutschland) ,? Verschiebung auf Wertermittlungsgebühr (Deutschland)? , Volltext nicht nur Pressemitteilungen verlinken; Normen nach denen diese Gebühren nicht rechtswirksam vereinbart und erhoben werden können nennen und verlinken --pistazienfresserAls Wertermittlungsgebühr wird im Recht Deutschlands eine Gebühr bezeichnet, die Kreditinstitute und Bausparkassen für die Besichtigung eines Objektes verlangen. Diese Kosten, die oftmals im Vertrag gesondert aufgeführt sind, werden als „Schätzkosten“, „Wertermittlungsgebühr“ oder „Kosten für die Objektbesichtigung“ bezeichnet.
Nach aktueller Rechtsprechung in Deutschland dürfen diese Kosten Privatkunden nicht in Rechnung gestellt werden.
Quellen/Links
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