- Wilhelm Cahn
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Wilhelm Cahn (* 15. März 1839 in Mainz; † 10. August 1920 in Berlin) war ein deutscher Jurist. Er war Kaiserlicher Geheimer Legationsrat und Vorkämpfer des Grundsatzes „expatriatio est delenda“, womit er entscheidend zur Erhaltung des Deutschtums im Ausland beitrug.
Nach dem Besuch eines Mainzer Gymnasiums studierte Cahn Orientalistik in Gießen, Würzburg und Heidelberg. Er wurde 1857 Mitglied der Burschenschaft Germania Gießen, 1858 Mitglied der Burschenschaft Teutonia Würzburg und 1860 war er Mitbegründer der Burschenschaft Arminia Würzburg. 1860 promovierte er in Gießen zum Dr. phil.. Von 1863 bis 1865 war er Privatsekretär bei der Badischen Gesandtschaft in Paris und von 1865 bis 1867 bei der Sächsischen Gesandtschaft in Paris, dann von 1868 bis 1874 Kanzleivorsteher bei der Bayerischen Gesandtschaft in Paris. 1874 trat er in den Auswärtigen Dienst ein und war als Expedient tätig. 1886 wurde er zum Legationsrat und zum Ständigen Hilfsarbeiter, 1897 zum Geheimen Legationsrat ernannt. 1901 trat er in den Ruhestand.
Mit Felix Bamberg zählte er zu den einzigen Juden unter Bismarck, die in Dienste des deutschen Auswärtigen Amtes aufgenommen wurden. [1]
Er verfasste u. a. das Standardwerk „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz“ (1889).
Literatur
- Helge Dvorak: Biografisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I Politiker, Teilband 1: A-E. Heidelberg 1996, S. 161-162.
Einzelnachweise
- ↑ Ernest Hamburger: Juden im öffentlichen Leben Deutschlands: Regierungsmitglieder, Beamte und Parlamentarier in der monarchischen Zeit 1848-1918., Tübingen 1968, S. 35f.
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