- z. D. (Militärsprache)
-
Offiziere konnten in den deutschen Armeen von der Kaiserzeit bis zur Wehrmacht zur Disposition, abgekürzt z. D. als Zusatz zum Dienstgrad, gestellt werden. Sie schieden damit aus dem aktiven Dienst aus und erhielten eine Pension. Dies entsprach nach heutigem Sprachgebrauch einer Versetzung in den „einstweiligen Ruhestand“. Sie standen unter Kontrolle der Landwehrbehörden und konnten bei Bedarf jederzeit wieder in den aktiven Dienst zurück versetzt werden. Dies geschah insbesondere während des Ersten Weltkriegs. In diesem Fall entfiel die Pension und der Offizier erhielt wieder den normalen Sold.
Das bekannteste Beispiel ist der spätere Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg
Siehe auch
Quelle
Wikimedia Foundation.