Kreditabwicklung

Kreditabwicklung

Kreditabwicklung ist der Fachbegriff für die Summe aller Maßnahmen, zur Forderungsbeitreibung und Sicherheitenverwertung gekündigter Kreditengagements.

Inhaltsverzeichnis

Abgrenzung und Unterscheidung

Notleidende Kredite müssen von der Bank zu Lasten ihres Ertrages wertbereinigt werden. Um den Verlust aus dem Kreditengagement möglichst gering zu halten, hat die Bank bei der Behandlung notleidender Kredite folgende Handlungsmöglichkeiten:

Von Kreditabwicklung spricht man von den Maßnahmen ab der Kreditkündigung durch den Gläubiger. Bereits vor Kreditkündigung sind Kredite auffällig (z.B. im Mahnverfahren). Dieser Teil der Kreditsachbearbeitung wird nicht als Teil der Kreditabwicklung verstanden.

Die Kreditabwicklung endet mit der vollständigen Rückzahlung der Forderung, der Erfüllung getroffener Vergleichsvereinbarungen, der Verjährung der Restforderung oder (seltener) der Rücknahme der Kündigung und Fortführung des Kredites.

Ablauf der Kreditabwicklung

Die Kreditabwicklung beinhaltet folgende Bearbeitungsschritte, wobei nicht jeder Bearbeitungsschritt bei jedem Kreditengagement auftreten muss:

Sicherheitenverwertung

Die Verwertung gestellter Sicherheiten dient zum einen der Rückführung der Forderungen. Zum anderen ist die Drohung, Sicherheiten zu verwerten oftmals geeignet, Rückzahlungsvereinbarungen (zur Vermeidung der Sicherheitenverwertung) mit dem Schuldner zu treffen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Sicherheiten von Drittsicherungsgebern gestellt wurden oder die Verwertung der Sicherheit lediglich mit Verlusten möglich ist.

Organisatorisches

Die Abwicklung wird meist durch spezialisierte Abteilungen (Rechtsabteilung, Abwicklungsabteilung, "Work Out"-Abteilung) vorgenommen.

Zunehmend werden Forderungen zur Kreditabwicklung an Inkassobüros übertragen.

Die Titulierung der Forderung sowie die Betreibung gerichtlicher Zwangsmaßnahmen wird von beauftragten Rechtsanwälten vorgenommen.


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