- Clean slate rule
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Clean-slate rule (engl. slate = Schiefertafel) bezeichnet im Völkerrecht den Umstand, nach dem ein Völkerrechtssubjekt ohne jedwede völkerrechtliche Verantwortlichkeit oder Verpflichtung neu entsteht. In der älteren deutschsprachigen Völkerrechtsliteratur wird auch vom Tabula-rasa-Prinzip gesprochen.
Dieses Prinzip wurde in Artikel 16 des Wiener Übereinkommens von 1978,[1] das am 6. November 1996 in Kraft trat, formuliert, dort allerdings noch als „Position in Bezug auf die Verträge des Vorgängerstaates“ (Position in respect of the treaties of the predecessor State / Position à l’égard des traités de l’etat prédécesseur) bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Die Doktrin und ein Problemaufriss
Zur Entstehung einer völkerrechtlichen Verantwortlichkeit (z. B. infolge der Verletzung geltenden Völkerrechts) oder einer Verpflichtung bedarf es der Völkerrechtssubjektivität (z. B. Staaten oder Internationale Organisationen), die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Entsteht nun infolge einer Staatensukzession ein neuer Staat, so kann er mangels Existenz bzw. mangels der zur Teilnahme am internationalen Rechtsverkehr vorausgesetzten Völkerrechtssubjektivität noch keine völkerrechtlichen Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für völkerrechtswidriges Handeln auf sich geladen haben.
Dieser an sich logische Schluss bedürfte nicht einer Legitimierung als Völkerrechtssatz, wenn es nicht erhebliche widerstreitende Interessenlagen gäbe, die eine Relativierung dieses Satzes erforderlich machten. So könnten sich beispielsweise bei uneingeschränkter Gültigkeit dieses Rechtssatzes die Nachbarstaaten eines solchen neuen Staates nicht auf einen mit dem Vorgängerstaat geschlossenen Grenzvertrag berufen. Verträge über die Nutzung von Grenzgewässern, Ausbeutungsrechte von natürlichen Ressourcen oder Transitbestimmungen könnten von anderen Völkerrechtssubjekten nicht mehr beansprucht werden. Ebenso würde es sich mit Auslandsschulden, Verpflichtungen aus völkerrechtlicher Verantwortlichkeit oder anderen Passiva eines Staates verhalten.
Ausnahme von der Regel
- Radizierte, also „gebietsbezogene“ völkerrechtliche Verträge
Jüngere Entwicklungen
Insbesondere im Zuge der Auflösung des Ostblocks könnte sich eine zwingende Nachfolge von neu entstandenen Staaten in grundlegende völkerrechtliche Verträge die Menschenrechte oder das Humanitäre Völkerrecht betreffend völkergewohnheitsrechtlich etabliert haben.
Quellen
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