- Nachfolgestaat
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Als Nachfolgestaat (auch Sukzessionsstaat) wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein Staat genannt, der das Staatsgebiet oder einen Teil eines zerfallenden oder sich verkleinernden Staates erwirbt oder auf dessen Territorium neu entsteht. Seit dem Ende des „Eisernen Vorhangs“ seien in diesem Zusammenhang beispielsweise die Nachfolgerepubliken der Sowjetunion, Jugoslawiens und der Tschechoslowakei erwähnt.
Inhaltsverzeichnis
Gesamtrechtsnachfolge im Völkerrecht
Im engeren völkerrechtlichen Sprachgebrauch bezeichnet ein Nachfolgestaat ein neues Völkerrechtssubjekt, das nach der Auflösung eines bestehenden die Rechtsnachfolge für diesen erloschenen Staat antritt. So fallen alle Verträge, Rechte und Pflichten, die für den vorherigen Staat gegolten haben, nun auf den Nachfolger. Die Wiener Konvention über das Recht der Staatennachfolge in Verträge (1978) sieht in Artikel 34 grundsätzlich eine Universalsukzession der nach einem Staatenuntergang neu entstandenen Staaten vor, und zwar sowohl in bilaterale als auch in multilaterale Verträge.[1]
Fallbeispiel Montenegro
So hat Serbien als Nachfolgestaat von Serbien und Montenegro weiter die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen (UN), während Montenegro sich nach dem Unabhängigkeitsreferendum von Montenegro für die UN wie für andere Organisationen neu bewerben musste. Dies hatte so die Verfassung von Serbien und Montenegro bestimmt. Montenegro hatte als der sich abspaltende Staat alle damit verbundenen Rechte der politischen und rechtlichen Kontinuität verwirkt und galt somit nicht als Nachfolgestaat im völkerrechtlichen Sinne.
Einzelnachweise
- ↑ Die Presse: Stephan Wittich: Völkerrecht: Staatsvertrag: Slowenien ohne Österreichs Willen nicht Partei, 7. März 2005.
Literatur
- Andreas Zimmermann: Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge: Zugleich ein Beitrag zu den Möglichkeiten und Grenzen völkerrechtlicher Kodifikation (= Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht; Bd. 141), Springer, Berlin/Heidelberg/New York 2000, ISBN 3-540-66140-9.
- Burgenthal/Karl Doehring/Juliane Kokott: Grundzüge des Völkerrechts, 2. Auflage, Heidelberg 2000.
- Wilfried Fiedler: Der Zeitfaktor im Recht der Staatensukzession. In: Staat und Recht. Festschrift für Günther Winkler, Wien 1997, S. 217–236.
- Wilfried Fiedler: Staatensukzession und Menschenrechte. In: B. Ziemske et al. (Hrsg.), Festschrift für Martin Kriele, München 1997, S. 1371–1391.
Siehe auch
- Clean slate rule
- Dismembration
- Rechtslage Deutschlands nach 1945
- Translatio imperii
- Renovatio imperii
Weblinks
- European Journal of International Law – State Succession in Respect of Human Rights Treaties (engl.)
- Der Österreichische Staatsvertrag und die Minderheiten – Symposium der Alpen-Adria-Universität und des Slowenischen wissenschaftlichen Institutes, Klagenfurt, Rede Milan Kučan, 23. Mai 2005
- Materialien zur Vorlesung Völkerrecht – SS 2006 in der juristischen Fakultät der Universität Passau
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