- Conterganstiftung für behinderte Menschen
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Conterganstiftung für behinderte Menschen ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung, die am 31. Oktober 1972 zunächst unter dem Namen Stiftung Hilfswerk für behinderte Kinder gegründet wurde und die Leistungen an behinderte Menschen erbringt, deren Fehlbildungen mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate der Stolberger Firma Chemie Grünenthal GmbH durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können und die behinderten Menschen, vor allem solchen unter 21 Jahren, durch Förderung von Einrichtungen, Forschungs- und Erprobungsvorhaben Hilfe gewährt, um ihre Eingliederung in die Gesellschaft zu fördern. Die Stiftung speist sich aus Mitteln eines am 10. April 1970 zwischen den Eltern der betroffenen Kinder und der Herstellerfirma geschlossenen Vergleichs in Höhe von damals 100 Mio. DM sowie aus einer Aufstockung des Stiftungskapitals durch Haushaltsmittel des Bundes um mehr als das Dreifache[1]. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (Conterganstiftungsgesetz - ContStifG) am 19. Oktober 2005 erhielt die Stiftung ihren heutigen Namen.
Inhaltsverzeichnis
Organisation
Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesministerium für Finanzen, entsprechend setzt sich der Stiftungsrat, der die Tätigkeit des Stiftungsvorstandes überwacht, aus Vertretern dieser drei Ministerien sowie zwei aus dem Kreis der Empfänger gewählten Vertretern (sowie aus den jeweiligen stellvertretenden Mitgliedern) zusammen[2].
Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern, die von den drei Bundesministerien in Abstimmung mit dem Stiftungsrat bestellt werden, und unterhält eine Geschäftsstelle in Köln. Der Stiftungsvorstand beruft zum einen die achtköpfige medizinische Kommission, die über die Vergabe von Mitteln an Contergangeschädigte entscheidet, sowie den ebenfalls aus acht ordentlichen Mitgliedern bestehenden Forschungsbeirat, der sich mit dem im Conterganstiftungsgesetz vorgeschriebenen Forschungsauftrag befasst[3], nämlich zur "Sicherstellung einer angemessenen und zukunftsorientierten Unterstützung contergangeschädigter Menschen" eine umfassende und systematische Befragung der Betroffenen durchzuführen,um deren spezifische Probleme, Bedarfe und mögliche Versorgungsdefizite festzustellen. Mit dieser Erhebung beauftragte der Forschungsbeirat nach einer europaweiten Ausschreibung die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, das Projekt ist terminiert vom 1. September 2010 bis zum 31. August 2012. Ein zweites Teilprojekt in diesem Zusammenhang, nämlich die Einrichtung eines elektronisch gestützten Informations- und Beratungsnetzwerks, konnte mangels geeigneter Angebote noch nicht vergeben werden[4].
Gesetzliche Grundlagen
- Hilfswerk für behinderte Kinder: BGBl. I 1971, S. 2018 und BGBl. I 1972, S. 2045
- Conterganstiftungsgesetz: BGBl. I 2005, S. 2967
- Conterganstiftungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1537)
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Gründung - conterganstiftung.de. In: conterganstiftung.de. Archiviert vom Original am 24. Oktober 2011, abgerufen am 24. Oktober 2011.
- ↑ mitglieder_stiftungsrat_201110.pdf (application/pdf-Objekt). In: conterganstiftung.de. Archiviert vom Original am 24. Oktober 2011, abgerufen am 24. Oktober 2011.
- ↑ Organisation - conterganstiftung.de. In: conterganstiftung.de. Archiviert vom Original am 24. Oktober 2011, abgerufen am 24. Oktober 2011.
- ↑ Teilprojekte - conterganstiftung.de. In: conterganstiftung.de. Archiviert vom Original am 24. Oktober 2011, abgerufen am 24. Oktober 2011.
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