Contergan-Affäre

Contergan-Affäre

Der Contergan-Skandal war einer der aufsehenerregendsten Arzneimittelskandale in der Bundesrepublik Deutschland und wurde in den Jahren 1961 und 1962 aufgedeckt.[1] Durch die schädlichen Nebenwirkungen des Beruhigungsmedikaments Contergan, das den Wirkstoff Thalidomid enthält, war es zu Schädigungen bei einer großen Zahl von Ungeborenen gekommen.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte und Entdeckung

Das Medikament war unter der Leitung von Heinrich Mückter in der Forschungsabteilung der Stolberger Firma Grünenthal entwickelt worden und wurde von ihr vom 1. Oktober 1957 bis zum 27. November 1961 vertrieben.

Fehlbildung durch den von Grünenthal entwickelten Wirkstoff Thalidomid

Da Contergan unter anderem auch gegen die typische, morgendliche Schwangerschaftsübelkeit in der frühen Schwangerschaftsphase hilft und es in Hinblick auf Nebenwirkungen – vor allem aufgrund vieler Tierversuche – als besonders sicher galt, wurde es Ende der 1950er Jahre gezielt als das Beruhigungs- und Schlafmittel für Schwangere empfohlen. In der Folge kam es zu einer Häufung von schweren Fehlbildungen (Dysmelien) oder gar dem Fehlen (Aplasien) von Gliedmaßen und Organen bei Neugeborenen – der Zusammenhang zur Einnahme von Contergan während der Schwangerschaft wurde schließlich von dem Hamburger Arzt Widukind Lenz entdeckt.

Die Folgen des Wirkstoffs Thalidomid wurden unabhängig voneinander in Deutschland, Großbritannien und Australien entdeckt. Die Firma Grünenthal reagierte zunächst nicht auf die Warnungen. Obwohl der Stolberger Herstellerfirma 1961 bereits 1600 Warnungen über beobachtete Fehlbildungen an Neugeborenen vorlagen, wurde Contergan weiterhin vertrieben. Nach einem Zeitungsartikel in der Welt am Sonntag vom 26. November 1961 zog Grünenthal schließlich am darauffolgenden Tag Contergan aus dem Handel – allerdings war das Unternehmen nach eigenen Angaben bereits am 16. November von Lenz in Kenntnis gesetzt worden.

Nach Informationen des Bundesverbands Contergangeschädigter kamen insgesamt etwa 5000 contergangeschädigte Kinder zur Welt. Andere Quellen sprechen von 10.000 Fällen weltweit, von denen 4000 auf Deutschland entfielen. Von diesen ist die Hälfte bereits verstorben. Hinzu kommt eine unbekannte Zahl von Kindern, die während der Schwangerschaft gestorben sind. In der damaligen Testphase in den USA wurden mehrere Dutzend Kinder mit Behinderungen geboren, obwohl die Markteinführung dort durch die Initiative der FDA-Pharmakologin Frances Oldham Kelsey bis nach Entdeckung der Schädlichkeit verzögert und damit vereitelt wurde.

Contergan wurde in Österreich und der Schweiz unter dem Namen Softenon verkauft und fiel unter die Rezeptpflicht. Infolgedessen bewegte sich die Zahl der geschädigten Kinder hier im niedrigen zweistelligen Bereich.[2]

In der DDR

Auch in der DDR interessierte man sich für die Herstellung des Mittels. Doch nach Prüfung durch den Zentralen Gutachterausschuss für den Arzneimittelverkehr unter Vorsitz des bekannten Pharmakologen Prof. Friedrich Jung wurde die Herstellung abgelehnt. Der schwedische Biochemiker Rober Nilsson wurde damals bei einem Besuch in der DDR von einem Mitglied des Arzneimittelausschusses gefragt, ob Contergan als Derivat der Glutaminsäure nicht die normale Entwicklung des Fetus schädigen könne, weil es als Antivitamin wirke.[3]

Der Prozess

Das Hauptverfahren gegen Grünenthal wurde am 18. Januar 1968 vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Aachen gegen verschiedene Beteiligte wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung eröffnet. Angeklagt wurden der Eigentümer Hermann Wirtz, der wissenschaftliche Direktor Heinrich Mückter, der Geschäftsführer Jacob Chauvistré sowie der kaufmännische Leiter, der Vertriebsleiter, der Abteilungsleiter und weitere bei Grünenthal beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter, Ärzte und Prokuristen. Die Anklage vertrat der Oberstaatsanwalt Josef Havertz. Eine Medienpräsenz in Stolberg wurde weitestgehend vermieden; die Prozesseröffnung fand in Aachen statt, die folgenden Sitzungen im zehn Kilometer entfernten Alsdorf, da in Aachen kein für alle Prozessbeteiligten genügend großer Saal zur Verfügung stand. Sitzungsort war das Casino „Anna” des EBV in Alsdorf-Mitte. Erster Verhandlungstag war der 27. Mai 1968.

Die Anklage wurde von drei Staatsanwälten vertreten. Von den Geschädigten wurden 312 als Nebenkläger zugelassen. Die Nebenklage der Eltern wurde vertreten von den Rechtsanwälten Rupert Schreiber und Karl-Hermann Schulte-Hillen. Schreiber war Privatdozent für Rechtswissenschaft an der Universität Köln, Schulte-Hillen war selbst Vater eines contergangeschädigten Kindes. Den ursprünglich neun, zuletzt nur noch fünf Angeklagten standen 20 Strafverteidiger zur Seite. Sowohl für die Berufsrichter als auch die Laienrichter stand eine große Zahl von Ergänzungsrichtern bereit. Es wurden insgesamt rund 120 Zeugen gehört.

Am 242. Verhandlungstag stellten die Vertreter der Nebenkläger gegen den beisitzenden Richter und Landgerichtsdirektor Melster einen Befangenheitsantrag, weil er bei einem Gespräch mit einem Verteidiger der Grünenthal-Verantwortlichen gesehen worden war. Als sich auch die Staatsanwaltschaft außerstande sah, dem Ablehnungsantrag entgegenzutreten, erklärte sich der betreffende Richter selbst für befangen und schied so aus dem Verfahren aus.

Am 10. April 1970 schlossen die Eltern der Geschädigten durch den Nebenklagevertreter, Rupert Schreiber, mit Grünenthal einen Vergleich und verzichteten auf Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe gegen einen Entschädigungsbetrag von 100 Millionen Deutsche Mark, den die Firma Grünenthal in die Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ einzahlte. Die betroffenen Eltern der geschädigten Kinder unterzeichneten eine Erklärung, in der sie beteuerten, nicht mehr weiter gegen die Firma Grünenthal Chemie zu klagen. Am 283. Verhandlungstag, dem 18. Dezember 1970, wurde das Strafverfahren wegen geringfügiger Schuld der Angeklagten und mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung nach § 153 StPO eingestellt. Bis heute ist die Firma Grünenthal nicht bereit, eine Entschuldigung gegenüber den Opfern zu erbringen. Man bedauert nur was geschah.[4][5]

Der in die Stiftung geflossene Betrag von Grünenthal wurde ergänzt um Einzahlungen des Bundes, zunächst auch 100 Millionen DM, im Laufe der Jahre weitere 220 Millionen DM, aufsummiert 320 Millionen DM (163,6 Mio. €)[6]. Alle diese Einzahlungen waren im Mai 1997 aufgebraucht. Daraus entwickelte sich ein Streit, in dem die Geschädigten unter Verweis auf die Gewinneinnahmen des Unternehmens Grünenthal und das große private Vermögen der Familie Wirtz eine Neugründung der Stiftung forderten.[7] Heute noch gezahlte Entschädigungen werden komplett von der Bundesrepublik Deutschland bezahlt. Anfang Mai 2008 kündigte Grünenthal an, freiwillig weitere 50 Millionen Euro in die Contergan-Stiftung einzubezahlen.[8]

Entschädigung der Contergangeschädigten

Aus den erwähnten Einzahlungen in die Stiftung wurden zunächst folgende Entschädigungen ausgezahlt:[9]

Punkte Kapitalentschädigung monatliche Rente
1-4,99 2.500,– DM
5-9,99 5.000,– DM
10-14,99 7.500,– DM 100,– DM
15-19,99 7.500,– DM 150,– DM
20-24,99 15.000,– DM 200,– DM
25-29,99 15.000,– DM 250,– DM
30-34,99 12.500,– DM 300,– DM
35-39,99 12.500,– DM 350,– DM
40-44,99 15.000,– DM 400,– DM
45-49,99 15.000,– DM 450,– DM
50-59,99 17.500,– DM 450,– DM
60-69,99 20.000,– DM 450,– DM
70-79,99 22.500,– DM 450,– DM
80-… 25.000,– DM 450,– DM

Die monatlichen Beträge wurden mehrfach angepasst: 1976 25 %, 1980 13 % 1982 11 %, 1985 8 %, 1988 6 %, 1991 8 %, 1993 7 %, 1997 8 %, 2002 4 %, so dass die Renten von 2002 bis 2008 zwischen 121 Euro und 545 Euro lagen.

Der Bundestag beschloss Anfang Mai 2008 einstimmig „als ersten Schritt in die richtige Richtung“[10] eine Verdoppelung der monatlichen Entschädigungszahlungen an Contergangeschädigte. Nun bezahlt die Conterganstiftung den Betroffenen zwischen 242 und 1090 Euro. Die Staffelung orientiert sich an der Schwere der Behinderung. In Großbritannien werden im Durchschnitt 2100 Euro pro Monat ausgezahlt.

Das Nachspiel

In das juristische Nachspiel hatte sich auch der Henkel-Konzern eingeschaltet. Dabei ging es nicht um Medikamente, sondern darum, zu verhindern, dass in Deutschland ein Hersteller bei schädlichen und fehlerhaften Produkten in Haftung für dadurch entstandene Schäden genommen werden darf. Ein entsprechendes Urteil hätte wahrscheinlich einen Präzedenzfall gebildet.

Das Conterganstiftungsgesetz

Das am 18. Oktober 2005 im Bundesgesetzblatt (BGBL: I S. 2967) verkündete und am 19. Oktober 2005 in Kraft getretene Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (Conterganstiftungsgesetz – ContStifG) führte zur Änderung des Namens der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ in „Conterganstiftung für behinderte Menschen“. Ferner bezweckt es Abbau von Bürokratie, die Änderung von Verfahrensvorschriften und eine Anpassung des bisherigen Stiftungsgesetzes an die aktuellen Gegebenheiten.

Contergan – Film über den Skandal

Hauptartikel: Contergan (Film)

Contergan ist ein als Fernseh-Zweiteiler konzipierter Film des Fernsehproduzenten Michael Souvignier, in dem der Contergan-Skandal fiktional aufgearbeitet wird. Das Drehbuch des Films schrieb Benedikt Röskau, Regie führte Adolf Winkelmann, Hauptdarsteller sind Katharina Wackernagel und Benjamin Sadler. Die Rolle der contergangeschädigten Tochter der Hauptpersonen wird von Denise Marko aus Schrobenhausen gespielt, einem Mädchen, das durch einen genetischen Defekt 1995 ohne Arme und mit nur einem Bein geboren wurde.

Am 28. Juli 2006 stoppte das Hamburger Landgericht den Fernsehfilm des Westdeutschen Rundfunks (WDR) über den Contergan-Skandal, der im Spätherbst als Zweiteiler unter dem Titel Contergan – Eine einzige Tablette ausgestrahlt werden sollte. Grünenthal und der Rechtsanwalt Schulte-Hillen, der die Geschädigten vertreten hatte und sich in dem Film ehrverletzend dargestellt sieht, hatten gegen den WDR und die Kölner Produktionsfirma Zeitsprung geklagt.

Mittlerweile wurde das Verbot der Ausstrahlung des Zweiteilers aufgehoben; zur Erfüllung einer Auflage des OLG Hamburg wurde eine klarstellende Szene nachgedreht, gekürzt wurde der Film nicht. In der Hauptsache sollte am 20. Juli 2007 ein erstinstanzliches Urteil ergehen. Grünenthal hat aber schon zuvor am 10. Mai 2007 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe eingelegt. Gleichzeitig wurden Eilanträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen gestellt, da der Film zeitnah auf Filmfestivals und in der ARD gezeigt werden sollte. Um der Entscheidung des höchsten Gerichts nicht vorzugreifen, hat die Produktionsfirma Zeitsprung den Film vom Filmfest München, auf dem eine Vorführung am 24. Juni 2007 stattfinden sollte, zurückgezogen. In einer am 5. September 2007 veröffentlichten Eilentscheidung wiesen die Karlsruher Richter die Klagen des Contergan-Herstellers Grünenthal sowie eines Anwalts ab.[11][12]

Die ARD hat den Film am 7. und 8. November 2007 mit begleitenden Dokumentationen ausgestrahlt. Der Österreichische Rundfunk (ORF) hat den Zweiteiler ebenfalls an diesen Tagen gezeigt.

Erst 46 Jahre nach Bekanntwerden der schädigenden Wirkung kam es durch die geballte Medienpräsenz des Themas durch den 50. Jahrestag der Markteinführung von Contergan und den Fernsehzweiteiler „Contergan“ kurz darauf zu ersten Gesprächen am 7. Dezember 2007 zwischen Grünenthal und dem Bundesverband der Contergangeschädigten[13][14][15]. Diese Gespräche führten dazu, dass Grünenthal nunmehr plant, freiwillig 50 Mio. Euro in die Conterganstiftung einzuzahlen, um die Lebenssituation der Contergan-Geschädigten dauerhaft verbessern zu helfen.[16]

Hungerstreik von Conterganopfern 2008

Am 18. September 2008 sind drei Opfer des Conterganskandals (Stephan Nuding, Norbert Schweyen und Gihan Higasi) sowie die Mutter eines der Opfer (Helga Nuding) in einen unbefristeten Hungerstreik eingetreten, um die Bundesregierung dazu zu bewegen, mit ihnen in Verhandlungen über eine Erhöhung der monatlichen Renten einzutreten (gefordert wird eine Erhöhung auf das Dreifache des bisherigen Standes). Außerdem fordern sie Gespräche mit der Firma Grünenthal, insbesondere der Eignerfamilie Wirtz, in denen es um ein Eingeständnis der Schuld und eine Zahlung von durchschnittlich einer Millionen Euro Schmerzensgeld gehen soll. Die Opfer betonen, dass sie sich in ihrer Würde durch das Verhalten von Grünenthal und der Bundesregierung verletzt sehen, und fordern die finanziellen Mittel, die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben sind. Die Hungerstreikenden werden in ihrem Vorhaben von der evangelischen Kirchengemeinde Altenberg/Schildgen unterstützt[17] und haben ihr Quartier im Gemeindezentrum bezogen.[18] Seit dem 14. Oktober ist der Hungerstreik unterbrochen. Am 17. November 2008 waren Helga Nuding, Stephan Nuding und Gihan Higasi zusammen mit Markus Kurth Gast bei Beckmann[19]. Vom Streik wurde auch mehrfach in der Presse berichtet[20].

Einzelnachweise

  1. „Ich habe gelernt über mich zu lachen“ (Interview mit Thomas Quasthoff), Die Welt, 2. Oktober 2007, S. 10.
  2. In Österreich bis 1962 auf dem Markt auf ORF
  3. DDR-Bürger schliefen ohne Contergan Neues Deutschland 4. November 2007
  4. So Sebastian Wirtz auf der Grünenthalseite zu Contergan
  5. „Entschuldigung nicht angemessen“
  6. Gesamtsumme laut Webseite der Stiftung
  7. Gregor Taxacher: „Erfolgsstory mit katastrophalem Makel – Die Dynastie Wirtz, Grünenthal und Contergan“ Artikel auf www.wdr.de
  8. Artikel auf tagesschiegel.de, 7. Mai 2008 20:43 Uhr
  9. Bundesanzeiger Nr. 189 vom 6. Oktober 1973
  10. Bericht über die Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  11. WDR darf Contergan-Film vollständig zeigen Netzeitung, 5. September 2007.
  12. Eilanträge abgelehnt: Contergan-Film darf im November ausgestrahlt werden Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 88/2007 vom 29. August 2007.
  13. PM des Bundesverbandes
  14. PM von Grünenthal
  15. Pressemeldungen in der Aachener Zeitung
  16. Pressemitteilung Grünenthal: „Grünenthal bietet Contergan-Betroffenen 50 Millionen Euro an - Lösung soll Lebenssituation der Betroffenen verbessern“ Homepage der Grünenthal GmbH
  17. Kirchengemeinde Altenberg/Schildgen
  18. Homepage des Hungerstreiks
  19. Hungerstreiker bei Beckmann
  20. taz 6. Oktober 2008, Zeit 14. Oktober 2008 und andere, siehe auch Streikseite

Literatur

  • Henning Sjöstrom/Robert Nilsson:Thalidomide and the Power of the Drug Companies.Penguin Books, 1972; deutsche Übersetzung: Contergan oder die Macht der Arzneimittelkonzerne. VEB Verlag Volk und Gesundheit, Berlin(Ost), 1975

Weblinks


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