- Crede-Prophylaxe
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Die Credé-Prophylaxe, eigentlich Credésche Augenprophylaxe, war die vorbeugende Behandlung von Neugeborenen mit Augentropfen einer 1%ige Silbernitratlösung. Diese war nicht nur schmerzhaft, sondern auch reizend für Konjunktiva und Hornhaut. Als Ersatz wird heute Erythromycin in Form von Augentropfen oder -salbe verwendet.
Durch die Einführung der Credé-Prophylaxe im Jahre 1881 durch den deutschen Gynäkologen Carl Siegmund Franz Credé (1819-1892) konnte die Inzidenz der potentiell zur Erblindung führenden Gonoblennorrhoe (eine eitrige Bindehautentzündung bei Neugeborenen) stark gesenkt werden.[1] Die Entzündung wird von der Mutter bei der Geburt übertragen, falls sie mit Gonorrhoe infiziert ist.
In Deutschland war diese Prophylaxe bis 1992 als Teil der Vorsorgeuntersuchung U1 zwingend vorgeschrieben.
Einzelnachweise
- ↑ Gonorrheal ophthalmia neonatorum: Historic impact of Credé’s eye prophylaxis, Horst Schroten and Stefan Wirth, S.95-115 doi:10.1007/978-3-7643-8099-1
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