- Credé-Prophylaxe
-
Die Credé-Prophylaxe, eigentlich Credésche Augenprophylaxe, war die vorbeugende Behandlung von Neugeborenen mit Augentropfen einer einprozentigen Silbernitratlösung. Diese war nicht nur schmerzhaft, sondern auch reizend für Konjunktiva und Hornhaut. Als Ersatz sollte heute 2,5% Polyvidon-Iod-Lösung verwendet werden, da sich diese als effektiver, kostengünstiger und weniger toxisch als Silbernitrat oder Erythromycin erwies. [1]
Durch die Einführung der Credé-Prophylaxe im Jahre 1881 durch den deutschen Gynäkologen Carl Siegmund Franz Credé (1819-1892) konnte die Inzidenz der potentiell zur Erblindung führenden Gonoblennorrhoe (eine eitrige Bindehautentzündung bei Neugeborenen) stark gesenkt werden.[2] Die Entzündung wird von der Mutter bei der Geburt übertragen, falls sie mit Gonorrhoe infiziert ist.
In Deutschland war diese Prophylaxe bis 1992 als Teil der Vorsorgeuntersuchung U1 zwingend vorgeschrieben.
Einzelnachweise
- ↑ Isenberg SJ, Apt L, Wood M: A controlled trial of povidone-iodine as prophylaxis against ophthalmia neonatorum. N Engl J Med. 1995 Mar 2;332(9):562-6; PMID 7838190
- ↑ Axel Schmidt: Gonorrheal ophthalmia neonatorum. Historic impact of Credé’s eye prophylaxis. In: Horst Schroten, Stefan Wirth (Hrsg.): Pediatric Infectious Diseases Revisited. Birkhäuser, Basel 2007, ISBN 978-3-7643-7997-1, S. 95-115, doi:10.1007/978-3-7643-8099-1.
Bitte den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten! Kategorien:- Therapeutisches Verfahren in Gynäkologie und Geburtshilfe
- Therapeutisches Verfahren in der Kinderheilkunde
- Neonatologie
Wikimedia Foundation.