Cui bono

Cui bono

Die Frage Cui bono? (lateinisch für Wem zum Vorteil?) – gelegentlich auch als „Qui bono?“ (qui ist die vorklassische Form von cui) zitiert – ist ein geflügeltes Wort, mit dem ausgedrückt wird, dass bei einem Verbrechen der Verdacht am ehesten auf denjenigen fällt, der daraus den größten Nutzen zieht.

Herkunft

Erstmals ist die Frage bei dem römischen Redner, Staatsmann und Philosophen Marcus Tullius Cicero nachweisbar: Er verwendet sie 80 v. Chr. in seiner Verteidigungsrede für Sextus Roscius Amerinus, um den Mordverdacht vom Angeklagten, dem mittellosen Sohn des Mordopfers, auf Lucius Cornelius Chrysogonus zu lenken, einen Günstling Sullas, der dessen ganzen Besitz unrechtmäßig an sich brachte. Der damals erst 27-jährige Cicero behauptet dabei, Urheber dieses Gedankengangs sei gar nicht er selbst, sondern der Konsul des Jahres 127 Lucius Cassius Longinus Ravilla.[1] Außerdem verwendete Cicero diese Frage noch zwei weitere Male, beide Male eingeführt als „illud Cassianum“, „jenes bekannte Wort des Cassius“: Im Jahr 52 v. Chr. bei seiner erfolglosen Verteidigung des Titus Annius Milo, der angeklagt war, Publius Clodius Pulcher erschlagen zu haben; im Jahre 44 v. Chr. in einer als Senatsrede konzipierten Flugschrift gegen Marcus Antonius, der sogenannten zweiten Philippika.[2] Der Philosoph und Dramatiker Lucius Annaeus Seneca verwendete den Ausdruck leicht abgewandelt in seiner Tragödie Medea: „Cui prodest scelus, is fecit“ – „Wem das Verbrechen nützt, der hat es begangen.“[3]

Verwendung in der Neuzeit

In der Moderne ist das Prinzip, bei der Frage nach persönlicher Verantwortung nach dem Nutzen zu fragen, aus der Kriminalistik, politischer Analyse und Geschichtswissenschaft nicht mehr wegzudenken. Wie der Historiker Wolfgang Wippermann zeigt, spielt das Cui-Bono-Prinzip heute auch in vielen Verschwörungsideologien eine Rolle: So wird häufig daraus, dass die amerikanische Regierung von den Terroranschlägen vom 11. September 2001 insofern profitierte, als sie dadurch eine Rechtfertigung für den bereits unabhängig davon geplanten Irakkrieg konstruierte, der Schluss gezogen, dass sie auch hinter den Anschlägen stecken müsse[4] (siehe Verschwörungstheorien zum 11. September 2001). Die Argumentation mit dem Cui-Bono-Prinzip allein kann jedoch auch zum Fehlschluss cum hoc ergo propter hoc führen, da aus dem gleichzeitigen Vorhandensein eines Interesses und eines Ereignisses, das diesem Interesse dient, nicht auf die Kausalität des Ereignisses geschlossen werden kann, das ja auch durch ebenfalls interessierte Dritte oder bloßen Zufall eingetreten sein kann.

Einzelbelege

  1. M. TVLLI CICERONIS PRO SEX. ROSCIO AMERINO ORATIO, Kapitel 84
  2. M. TVLLI CICERONIS PRO T. ANNIO MILONE ORATIO, Kapitel 35
  3. L. ANNAEI SENECAE MEDEA, Vers 500 f.
  4. Wolfgang Wippermann: Agenten des Bösen. Verschwörungstheorien von Luther bis heute, be.bra. Verlag berlin 2007, S. 136 ff.

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