- Ad-hoc-Strafgerichtshof
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Ein Ad-hoc-Strafgerichtshof oder Ad-hoc-Tribunal ist ein Gericht, das nicht durch ein allgemeines Gesetz für die Zukunft geschaffen wurde, sondern – eben ad hoc – im Nachhinein für die Aburteilung eines bestimmten Ereignisses.
Diese Erscheinung ist unter dem Blickwinkel des Rechtsstaatsprinzips problematisch, da immer der Verdacht eines Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot mitschwingt.
Im Völkerstrafrecht ist eine Reihe von internationalen Ad-hoc-Tribunalen zu nennen, die quasi als Verlegenheitslösung geschaffen wurden, weil bis dahin kein bereits bestehendes Strafgericht zur Verfügung stand:
- der Internationale Militärgerichtshof von Nürnberg (IMG; englisch: IMT) und der Internationaler Militärgerichtshof für den Fernen Osten (IMTFE), die nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs geschaffen wurden
- der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), zuständig für die Verfolgung schwerer Verbrechen während der Jugoslawienkriege bzw. des Kosovo-Kriegs ab 1991
- der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR), zuständig für die Verfolgung des Völkermords in Ruanda von 1994
- der Sondergerichtshof für Sierra Leone (SCSL), zuständig für die Verfolgung von nach 1996 begangenen Bürgerkriegsverbrechen in Sierra Leone
- das Rote-Khmer-Tribunal, zuständig für die Verfolgung von Verbrechen, die zwischen 1975 und 1979 von der Roten Khmer begangen worden sind.
- das Sondertribunal für den Libanon, zuständig für die Verfolgung von politischen Morden im Libanon, insbesondere das Attentat auf den Fahrzeugkonvoi von Rafik Hariri im Februar 2005.
Mit der Einrichtung eines, derzeit noch im Aufbau befindlichen, ständigen Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH; englisch ICC: International Criminal Court) auf Grundlage des Rom-Statuts sollen in der Zukunft Ad-hoc-Strafgerichtshöfe für die Aburteilung völkerstrafrechtlicher Verbrechen obsolet werden.
Siehe auch
Weblinks
Kategorien:- Völkerrecht
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- Kriegsverbrecherprozesse
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