- Adamsachse
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Eine Adamsachse dient dazu, einen Laufradsatz eines Schienenfahrzeuges seitenbeweglich zu lagern. Die Achse wurde von William Bridges Adams erfunden und 1865 patentiert. Die Achse kann wie eine Bisselachse seitlich ausschwenken und sich dabei radial einstellen. Anstelle durch eine Deichsel wird eine Adamsachse durch seitlich auf einem Kreisbogen verschiebbare Achslager mit schräg angeordneten Gleitplatten geführt, wobei der Mittelpunkt des Bogens im Drehzapfen der (gedachten) Deichsel liegt. Diese Konstruktion mittels Gleitlagern ist zwar aufwendiger, benötigt aber weniger Platz als eine Deichsel. Adamsachsen tragen Teile der Fahrzeugmasse, führen jedoch das Fahrzeug weniger gut als aufwändigerere Konstruktionen. Mit einer Rückstellvorrichtung lassen sich die Laufeigenschaften verbessern. Für Vorlaufachsen von schnellfahrenden Lokomotiven ist diese Konstruktion weniger geeignet. Verwendet wurden Adamsachsen als Vorläufer bei nicht allzu schnellfahrenden Dampf- und frühen elektrischen Lokomotiven und vor allem als Schleppachsen von Schlepptenderlokomotiven. Von Vorteil ist hierbei, dass unter dem Aschkasten kein Deichselgestell eingebaut werden muss.
siehe auch: Krauss-Helmholtz-Lenkgestell und Schwartzkopff-Eckhardt-Lenkgestell
Weblinks
- Adams-Achse bei Zeno.org. Artikel aus: Viktor von Röll (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, 2. Aufl. 1912–1923, Bd. 1, S. 98
Literatur
- Theodor Düring: Schnellzug-Dampflokomotiven der deutschen Länderbahnen 1907-1922 Frankh, Stuttgart 1972, ISBN 3-440-03795-9
Kategorie:- Dampflokomotivtechnik
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