- Dekretale Venerabilem
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Papst Innozenz III. (1198–1216) erließ 1202 die Dekretale Venerabilem, in der der Papst das Recht für sich beanspruchte, in die Königswahl einzugreifen, und auch das Recht zur Prüfung der Eignung der Kandidaten. Insofern wurde darin das päpstliche Approbationsrecht für die Person des Kaisers statuiert. Das Schreiben ist an den Herzog von Zähringen gerichtet und in Reg. Vat. 6, dem Thronstreitregister des Papstes, enthalten. Es wurde in den Liber Extra, die Dekretalensammlung Gregors IX. aufgenommen (X 1.6.34).
Sie ist nicht zu verwechseln mit der im selben Jahr von Innozenz III. veröffentlichten Dekretale Per Venerabilem.
Siehe auch
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