Befrachter

Befrachter

Der Befrachter ist ein Begriff aus dem deutschen Seehandelsrecht (§§ 476 ff. des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB)).

Der Befrachter ist der Vertragspartner des Verfrachters. Der Befrachter verpflichtet sich zur Anlieferung der Güter, zur Übergabe wichtiger Informationen über das Gut an den Verfrachter (z. B. bei beabsichtigtem Transport gefährlicher Güter) und schuldet die Seefracht. Im Englischen wird der Befrachter als Shipper bezeichnet.

Der Befrachter ist je nach Kaufvertrag der Exporteur bzw. der Importeur oder ein Beauftragter.

Literatur

  • Herber, Rolf, Seehandelsrecht. Systematische Darstellung, Berlin 1999, Verlag: de Gruyter, ISBN 3-11-016311-X
  • ders., Seefrachtvertrag und Multimodalvertrag, RWS-Skript 170, 2.Aufl. 2000, Verlag: RWS, ISBN 3-8145-9170-4
  • Puttfarken, Hans-Jürgen, Seehandelsrecht, Heidelberg 1997, ISBN 978-3-8005-1171-6
  • Rabe, Dieter, Seehandelsrecht. Kommentar, 4.Aufl. München 2000, Verlag: C.H. Beck, ISBN 978-3-406-45510-0
  • Creifelds, Rechtswörterbuch, 19.Aufl. München 2007, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-553929, Stichworte: Verfrachter, Befrachter

Web-Links

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