- Dentist
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Dentist (von lat. dens „Zahn“; Betonung auf der zweiten Silbe) war eine Berufsbezeichnung für eine in Deutschland bis 1952 neben den Zahnärzten existierende Berufsgruppe in der Zahnmedizin.
1910 umfasste die Ausbildung zum Dentisten in Deutschland mindestens sechs Jahre. Davon waren drei Jahre bei einem Dentisten zu absolvieren, ein Jahr Ausbildung in Prothetik, vorwiegend bei einem Zahnarzt. Anschließend erfolgte eine viersemestrige Ausbildung an einem Lehrinstitut für Dentisten mit abschließender Prüfung. Ausbildungsbefugt an den Lehrinstituten für Dentisten waren approbierte Medizinalpersonen.
1920 wurde die o. a. dentistische Ausbildung staatlich anerkannt. Nach Abschluss der dentistischen Staatsprüfung waren die Absolventen „Staatlich geprüfte Dentisten“.
1949 fand in der sowjetischen Besatzungszone der Dualismus zwischen Dentisten und Zahnärzten ein Ende. Rechtsgrundlage war die „Anordnung über die Approbation der Zahnärzte vom 2. März 1949“, welche von der Hauptverwaltung Gesundheitswesen der deutschen Wirtschaftskommission erlassen wurde. Die Anordnung sah vor, dass Dentisten nach einer entsprechenden Ausbildungszeit, die sich nach der Dauer ihrer Praxistätigkeit richtete, in die Zahnärzteschaft übernommen bzw. auf ein verkürztes Universitätsstudium vorbereitet werden.
1952 wurde in Bundesrepublik Deutschland die Dentistenausbildung beendet und Elemente der dentistischen Ausbildung in die universitäre zahnmedizinische Ausbildung einbezogen. Das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) vom 31. März 1952 regelte in § 8 die Approbation als Zahnarzt für Dentisten und in § 9 und 10 für Dentistenassistenten und Anwärter. Für Dentisten wurde die Approbation nach Besuch eines Fortbildungskurses in Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich der zahnärztliche Chirurgie und in Arzneimittellehre einschließlich Arzneiverordnungslehre von 40 bzw. 20 Stunden an einem Lehrinstitut für Dentisten erteilt. Dentistenassistenten konnten die Approbation erhalten, wenn sie bis zum 1. April 1954 die Dentistenprüfung ablegten und die obigen Kurse besuchten. Anwärter mussten zusätzlich eine Prüfung ablegen. Die Approbation wurde erst nach Vollendung des 25. Lebensjahres erteilt und Approbationsanträge von den oben genannten konnten nur bis zum 27. Januar 1980 gestellt werden.
In Österreich endete die Dentistenausbildung mit dem 31. Dezember 1975.
Bei Übersetzungen aus anderen Sprachen wie dem Englischen oder dem Französischen ist eine Fehlübersetzung möglich, da das englische Wort dentist Zahnarzt bedeutet.
Weblinks
- http://www.zahniportal.de/fileadmin/mediensammlung/dentalfresh/2006_04/df0406_24_26_z_hle.pdf "DER BERUF DES DENTISTEN IN DER ZAHNHEILKUNDE" von Kirstin Zähle Zeitschrift: dentalfresh #4 2006
- Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde §§ 8ff. regeln die Erteilung der Approbation an staatlich anerkannte Dentisten
- Verordnung zur Durchführung des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
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