- Depositärstaat
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Der Depositar eines völkerrechtlichen Vertrages ist ein Staat, eine Internationale Organisation oder der leitende Verwaltungsbeamte einer Internationalen Organisation, dem/der die an dem Abkommen beteiligten Vertragspartner die treuhänderische Verantwortung für die mit der Durchsetzung des Vertrages verbundenen Aufgaben übertragen haben. Zu den damit verbundenen Verwaltungsaufgaben gehören beispielsweise die Verwahrung der Originaldokumente des Vertrags, die Annahme von Beitritts- und Ratifikationserklärungen und die Bekanntgabe des Beitritts weiterer Vertragspartner an alle Vertragspartner. Darüber hinaus obliegt dem Depositar die Überwachung der Einhaltung des Vertrags, die Vermittlung zwischen Vertragsparteien im Fall von Konflikten und die Organisation und Durchführung von Folge- und Überprüfungskonferenzen.
In einigen Fällen besitzt der Depositar eine, meist historisch begründete, Sonderstellung zwischen den Vertragsstaaten. Aus dieser resultiert oft auch ein Führungsanspruch beziehungsweise eine von den anderen Vertragspartnern akzeptierte Führungsrolle hinsichtlich der weiteren Verbreitung des betreffenden Abkommens. Diese Sonderstellung kann zum Beispiel darauf beruhen, dass von dem als Depositar ausgewähltem Land die Initiative zum Abschluss des betreffenden Vertrags ausging oder dass ein Land aufgrund seiner Geschichte beziehungsweise seiner geopolitischen Rolle als besonders geeignet angesehen wird. Die Wahl eines Depositars kann darüber hinaus auch auf dem Ort der Vertragsverhandlungen beziehungsweise der Vertragsunterzeichnung beruhen.
- Beispiele
- Depositar der Charta der Vereinten Nationen: Vereinigte Staaten
- Depositar der Genfer Konventionen: Schweiz
- Depositar des Nordatlantikvertrages: Vereinigte Staaten
- Depositar des Vertrages über die Europäische Union: Italien
- Depositar des Rom-Statutes für den Internationalen Strafgerichtshof: Generalsekretär der Vereinten Nationen
- Depositar der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten: UNESCO
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