- Depossedierung
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Depossedierung (von frz. déposséder: aus dem Besitz vertreiben, entthronen) bedeutet im weiteren Sinne den Verlust des Throns, ist also ein Äquivalent zu „Absetzung".
Der Begriff kam in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts für die Herrscher in Gebrauch, die 1859 und 1861 im Zuge der Einigung Italiens und 1866 infolge des preußisch-österreichischen Krieges abgesetzt wurden:
- in Italien die Herzöge von Parma und Modena, der Großherzog von Toskana und der König von Sizilien,
- in Deutschland der König von Hannover, der Kurfürst von Hessen und der Herzog von Nassau.
Die depossedierten Fürsten und ihre Familien behielten ihre Titel und Ehrenrechte sowie das Recht der Ebenbürtigkeit mit den regierenden Häusern.
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