DepotG — Depotgesetz EN Law on Deposits … Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen
Depotgesetz (DepotG) — Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren i.d.F. vom 11.1.1995 (BGB1 I 34) m.spät.Änd.; regelt die Wertpapierverwahrungs und Anschaffungsgeschäfte (⇡ Depotgeschäfte) der Banken und dient dem Schutz der Kunden durch Erhaltung des … Lexikon der Economics
Wertrecht — ist im deutschen Bankwesen die Bezeichnung für den vollkommen „stückelosen“ unverbrieften Effektenverkehr, bei dem keine Wertpapierurkunden verwaltet werden und auch auf die Ausstellung von Globalurkunden verzichtet wird. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Wertpapierdepot — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Wertpapierdepot oder genauer Wertpapierdepotkonto ist im Bankwesen das Konto, über welches ausschließlich… … Deutsch Wikipedia
Wertpapierverwahrung — I. Charakterisierung:Gewerbsmäßige Aufbewahrung von Wertpapieren, Teil des ⇡ Depotgeschäfts; geregelt im Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (⇡ DepotG). Wertpapiere im Sinn des DepotG sind: ⇡ Aktien, Kuxe, ⇡… … Lexikon der Economics
Globalurkunde — oder auch Sammelurkunde ist im Bankwesen die Bezeichnung für ein Wertpapier, in welchem einheitlich die Rechte mehrerer Aktionäre einer Aktienemission oder mehrerer Gläubiger einer Anleihenemission verbrieft sind. Sie dient der Vereinfachung der… … Deutsch Wikipedia
Depotgesetz — Das Depotgesetz regelt in Deutschland und Österreich die Verwahrung und die Anschaffung von Wertpapieren (Schweiz siehe Bucheffektengesetz). Basisdaten Titel: Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren Kurztitel: Depotgesetz… … Deutsch Wikipedia
Legaldefinition — Als Legaldefinition bezeichnet man die Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz. Dabei legt der Gesetzgeber in einer bestimmten Rechtsvorschrift selbst durch Definition im Gesetzestext fest, wie ein unbestimmter Rechtsbegriff zu verstehen… … Deutsch Wikipedia
Sammelverwahrung — Sammeldepot. 1. Begriff/Charakterisierung: ⇡ Wertpapierverwahrung, bei der der Bankier die von verschiedenen Kunden hinterlegten Stücke der gleichen Gattung zusammen aufbewahrt, doch so, dass im Gegensatz zur Summenverwahrung der Hinterleger in… … Lexikon der Economics
Drittverwahrung — 1. Begriff: ⇡ Wertpapierverwahrung für einen anderen Verwahrer (Zwischenverwahrer), d.h. der Verwahrer vertraut die Papiere unter seinem Namen einem anderen (Drittverwahrer) zur Verwahrung an. Der Zwischenverwahrer haftet für eigenes Verschulden… … Lexikon der Economics