- Deputatkohle
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Unter Deputat versteht man im Allgemeinen das jemandem Zustehende, Gebührende oder die Verpflichtung, die eine Person hat. Der Begriff findet in verschiedenen Bereichen Anwendung.
Deputat im Hochschulwesen
→ Hauptartikel: Lehrdeputat
Im Hochschulwesen bezeichnet das Deputat die Lehrverpflichtung (gemessen in Semesterwochenstunden) eines Hochschullehrers oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters der Hochschule.
Deputat in der Wirtschaft
In der Wirtschaft ist der Deputatlohn die Naturalleistung, die aus Lebensmitteln, Kohle, Holz u. a. besteht. Dazu zählt z. B. die Deputatkohle der Bergarbeiter im Kohletage- oder Untertagebau oder der sogenannte Haustrunk der Mitarbeiter einer Brauerei oder Brennerei oder auch eines Weingutes. Auch die Freifahrten für Angestellte der Bahn oder ermäßigte Flüge für Angestellte von Fluggesellschaften fallen unter diesen Sammelbegriff. Die Möglichkeit, Deputatlöhne zu zahlen, ist durch das Truckverbot stark begrenzt.
Bei einer eventuellen späteren Betriebsrente fließen solche Sachzuwendungen mit in die Rentenberechnung ein, da sie als Teil des Lohns gelten.[1]
Quellen
- ↑ laut Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Az.: 9 Ca 5975/02) (HALZ; S.4)
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