Deutscher Standardisierungsrat

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Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) wurde als nationale Standardisierungsorganisation gegründet, das mit Vertrag vom 3. September 1998 durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als privates Rechnungslegungsgremium im Sinne von § 342 HGB als gesetzliche Grundlage anerkannt wurde. Unter dem Dach des DRSC wurde der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) als unabhängiges Standardisierungsgremium gegründet. International tritt das DRSC als German Accounting Standards Committee (GASC), der DSR als German Accounting Standards Board (GASB) auf.

Die Aufgaben des Deutschen Standardisierungsrats sind:

  1. die Entwicklung von Empfehlungen (Standards) zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung
  2. die Beratung des Bundesministeriums der Justiz bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften
  3. Vertretung Deutschlands in internationalen Standardisierungsgremien.

Die Vorschriften des DRSC, die sogenannten „Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS)“, sind nicht rechtsverpflichtend, allerdings vermutet der Gesetzgeber bei Anwendung der DRS die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Ein Konzernabschluss, bei dem die DRS nicht (vollständig) angewandt wurden, muss bei der Prüfung durch einen Abschlussprüfer einen entsprechenden Hinweis enthalten, dies ist aber kein Anhaltspunkt für mangelnde Ordnungsmäßigkeit.

Das DRSC ist ein eingetragener, nach eigenem Bekunden „selbstlos tätiger“ Verein mit Sitz in Berlin. Seine Organe sind „Vorstand“ und die „Mitgliederversammlung“ und seine Gremien der „Deutsche Standardisierungsrat“ (DSR) und das sog. „Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC)“ .

Siehe auch

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