Deutscher Ultraleichtflugverband

Deutscher Ultraleichtflugverband
Deutsche Ultraleichtflugverband e. V.
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Gründung: 1982
Präsident: Jo Konrad, Vito Baeumer
Mitglieder (ca.): ca. 4500 [1]
Homepage: dulv.de

Der Deutsche Ultraleichtflugverband e. V. (Amtsgericht München, Vereinsregister Nr. 10635), kurz DULV, wurde 1982 mit dem vorrangigem Ziel, die UL-Fliegerei in Deutschland zu legalisieren, gegründet. Mittlerweile zählt er ca. 4500 Mitglieder [1] aus allen Sparten der UL-Fliegerei und ist gemäß § 2 der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV) vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2111), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. Okt. 2001 (BGBl I S. 2638), mit der Wahrnehmung der folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Luftsportgeräte betraut:

  1. Erteilung der Muster- und Verkehrszulassung von Ultraleichtflugzeugen,
  2. Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen für das Luftfahrtpersonal dieser Luftsportgeräte,
  3. Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals,
  4. Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt,
  5. Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung,
  6. die Wahrnehmung der Aufgaben entsprechend den Nummern 2 bis 5 für ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte mit einem nicht fest mit dem Luftfahrzeug verbundenen Motor und mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät.

Als praktisch gleichberechtigter Verband ist nach § 1 der BeauftrV der „Deutsche Aero Club e. V.“ (DAeC) mit denselben Aufgaben betraut.

Die Musterprüfung für ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte mit einem nicht fest mit dem Luftfahrzeug verbundenen Motor und mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät oder deren Überwachung sowie die Geländezulassung gehören nicht zu den öffentlichen Aufgaben des DULV. Er ist auch nicht kompetent für den Entwurf und die Fortführung von luft- und verwaltungsrechtlichen Vorschriften.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b Willkommensseite des DULV. Website des DULV. Abgerufen am 26. Januar 2011.

Weblinks

 Commons: Ultralight aircraft – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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