Deutsches Recht

Deutsches Recht

Deutsches Recht bezeichnet:

  • Deutsches Recht (historisch) ist ein rechtshistorischer Begriff, mit dem auf als germanisch angesehene Traditionslinien des Rechts im Gebiet des späteren Deutschlands (im Unterschied zu römischen Einflüssen) Bezug genommen wird.
  • Deutsches Recht (1912–1920) in Waidmannslust (heute zu Berlin gehörend) erschienene Zeitschrift (Untertitel „Eine gemeinverständliche Zeitschrift zur Verbreitung von Rechtskunde und zur Erlangung eines volkseigenen Rechts“).
  • Deutsches Recht (1931–1945), Zentralorgan des National-Sozialistischen Rechtswahrerbundes
  • Deutsches Recht (Gesetzessammlungen) ist darüber hinaus der Name von verschiedenen Gesetzessammlungen, die das zum Erscheinungszeitpunkt in Deutschland geltende Recht oder auch nur bestimmte Teile davon, ggf. auch außer Kraft getretenes Recht, zusammenstellen und auf einfache Weise verfügbar machen.


Siehe auch:

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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  • Deutsches Recht — Deutsches Recht. Das innerhalb Deutschlands geltende Recht ist teils einheimischen, teils fremden Ursprungs. Unter deutschem Recht im wissenschaftlichen Sinne versteht man das aus deutschen, d. h. westgermanischen Rechtsquellen hervorgegangene… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • deutsches Recht — deutsches Recht,   das auf germanischer Grundlage erwachsene Recht der deutschsprachigen Länder, ein Tochterrecht des germanischen Rechts und als solches im Gegensatz zum rezipierten römischen Recht stehend, nicht gleichzusetzen mit der… …   Universal-Lexikon

  • Deutsches Recht — Deutsches Recht, 1) im objectiven Sinne der Inbegriff der in Deutschland geltenden Rechtsinstitute u. Rechtssätze, insbesondere der auf deutschem Grund u. Boden entstandenen, u. in engster Bedeutung derjenigen, welche sich auf die… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Deutsches Recht — Deutsches Recht, das in Deutschland selbst entstandene, im Gegensatz zu dem später eingebürgerten röm. und kanonischen Recht. Wichtigste mittelalterliche Quellen desselben: die sog. Leges barbarorum (s. Germanische Volksrechte), die Kapitularien …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Deutsches Recht — Deutsches Recht, allgemein das in Deutschland geltende Recht; im engern und eigentlichen Sinn das nationale, mit der Geschichte der germanischen Volksstämme aufgewachsene Privat und Strafrecht, im Gegensatz zu den in Deutschland aufgenommenen… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Deutsches Recht (historisch) — Unter deutschem Recht wird rechtshistorisch das auf germanische (zumal sächsische und fränkische) Rechtsvorstellungen zurückgehende Recht verstanden. Als das auf germanischer Grundlage erwachsene Recht deutschsprachiger Länder wird es vom… …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsches Recht (1931–1945) — Die Zeitschrift Deutsches Recht erschien von 1931 bis 1945 in Berlin und an anderen Verlagsorten und war das Zentralorgan des National Sozialistischen Rechtswahrerbundes (so auch der Untertitel der Zeitschrift)[1]. Es gab eine „Ausgabe A,… …   Deutsch Wikipedia

  • Akademie für Deutsches Recht — Die Akademie für Deutsches Recht war die wissenschaftliche Zentralstelle für die Arbeit an der Umgestaltung und Fortbildung des deutschen Rechts im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung und Instrument der rechtswissenschaftlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Akademie für deutsches Recht — Die Akademie für Deutsches Recht war die wissenschaftliche Zentralstelle für die Arbeit an der Umgestaltung und Fortbildung des deutschen Rechts im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung und Instrument der rechtswissenschaftlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Zentrum für Deutsches Recht — Das Zentrum für Deutsches Recht (ZDR, lit. Vokietijos teisės centras, VTC) ist eine Einrichtung der Universität Vilnius für die juristische Aus und Fortbildung. Inhaltsverzeichnis 1 Lage 2 Ziele 3 Programm …   Deutsch Wikipedia

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