Akademie für Deutsches Recht

Akademie für Deutsches Recht

Die Akademie für Deutsches Recht war die wissenschaftliche Zentralstelle für die Arbeit an der Umgestaltung und Fortbildung des deutschen Rechts im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung und Instrument der rechtswissenschaftlichen Gleichschaltung der Gesellschaft während der Zeit des Nationalsozialismus.

Sie wurde am 26. Juni 1933 in München gegründet und am 2. Oktober 1933 vom Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz Hans Frank auf dem Deutschen Juristentag des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes in Leipzig proklamiert. Durch Reichsgesetz vom 11. Juli 1934 wurde sie zu einer öffentlichen Körperschaft des Reichs mit Sitz in München.

Inhaltsverzeichnis

Organisation und Aufgaben

Organe der Akademie waren der Präsident (bis 1942 Hans Frank, von 1942 bis 1944 Otto Thierack), der vom Reichskanzler ernannt wurde, und das Präsidium, das den Präsidenten bei seinen Aufgaben unterstützte und beriet. Die Akademie umfasste ordentliche, außerordentliche, fördernde und korrespondierende Mitglieder. Die Mitglieder wurden auf die Dauer von vier Jahren ernannt.

Im Einzelnen war die Aufgabe der Akademie vor allem:

  1. Die Ausarbeitung, Anregung, Begutachtung und Vorbereitung von Gesetzentwürfen,
  2. die Mitarbeit bei der Neugestaltung und Vereinheitlichung der rechts- und staatswissenschaftlichen Ausbildung,
  3. die Herausgabe und Unterstützung wissenschaftlicher Veröffentlichungen,
  4. die finanzielle Förderung von praktischen wissenschaftlichen Arbeiten, die der Erforschung von Sondergebieten des Rechts und der Volkswirtschaft dienten,
  5. die Veranstaltung von wissenschaftlichen Tagungen und die Einrichtung von Lehrkursen,
  6. die Pflege der Beziehungen zu gleichgerichteten Einrichtungen des Auslandes.

Die Akademie gab die „Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht“ heraus (ab 1934).

Ab 1939 befasste sich die Akademie für Deutsches Recht mit der Erarbeitung eines Volksgesetzbuchs.

Bekannte Mitglieder waren Friedrich Minoux, Hermann Göring, Hans Frank, Roland Freisler, Max Hildebert Boehm, Karl Christian von Loesch, Carl Schmitt, Ernst Hugo Correll, Wolfgang Siebert, Karl Maria Hettlage, Friedrich Grimm, Horst Bartholomeyczik, Werner Sombart, Eberhard Schmidt und andere. Mitarbeiter war der spätere, langjährige Innenminister (und gleichzeitig stellvertretende Ministerpräsident) des Landes NRW sowie Präsident des Deutschen Sportbundes Willi Weyer von 1942 bis 1945. Vorsitzender eines "Ausschusses für Polizeirecht" war Werner Best. Den Vorsitz im "Ausschuss für Rechtsphilosophie" hatte Carl August Emge.

Ihren Sitz hatte die Akademie in dem 1936 bis 1939 von Oswald Bieber erbauten Münchner Haus des Rechts.

Von der Akademie herausgegebene Schriften

  • Arbeitsberichte
  • Jahrbuch (1.1933/34–6/7.1939/40)
  • Schriften der Akademie für Deutsches Recht
    • Gruppe Rechtsgeschichte
      • Germanenrechte. Texte und Übersetzungen
    • Gruppe römisches Recht und fremde Rechte
    • Gruppe Rechtsgrundlagen und Rechtsphilosophie
    • Gruppe Schuldrecht
    • Gruppe Verfassungs- und Verwaltungsrecht
    • Gruppe Handels- und Wirtschaftsrecht
    • Gruppe Recht des Auslands
    • Gruppe Wirtschaftswissenschaft
      • Sonderreihe Haushaltswesen
  • Zeitschrift der Akademie für deutsches Recht (1.1934–11.1944)
  • Neue Zeitschrift für Wehrrecht

Archivalien

Die Akten der Akademie einschließlich der Personalakten der Mitglieder liegen frei verfügbar im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde.

Materialien

Werner Schubert (Hrsg.): Akademie für Deutsches Recht 1933–1945. Protokolle der Ausschüsse. 1986 ff.

Literatur

  • Susanne Adlberger: Nützliche Kooperation – Die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität und die Akademie für Deutsches Recht in: Elisabeth Kraus (Hrsg.): Die Universität München im Dritten Reich. Aufsätze. Teil I. Herbert Utz, München 2006, S. 405–430, ISBN 3-8316-0639-0
  • Hans Hattenhauer: Die Akademie für Deutsches Recht. In: Juristische Schulung (JuS) 1986, S. 680 – 684
  • Hans-Rainer Pichinot: Die Akademie für Deutsches Recht. Aufbau und Entwicklung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Dritten Reichs. Diss. Kiel 1981

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