- Diebesfalle
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Eine Diebesfalle wird entweder ausgelegt, um bei einer großen Menge von möglichen Diebstahlverdächtigen einen Täter festzustellen, oder um an einem Ort, an dem schon wiederholt Diebstähle begangen worden sind, den Dieb oder die Diebe zu fassen.
Als Nachweis werden chemische Substanzen auf das zu sichernde Objekt aufgetragen, die vom Täter, dessen Kleidung oder anderen Gegenständen angenommen werden und später chemisch nachgewiesen werden können. Als Chemikalien werden Substanzen auf organischer Basis (Ninhydrin, Rhodamin B, Phenolphthalein) und anorganischer Basis (Silbernitrat) genutzt.
Soll ein Diebstahl von Benzin, Diesel oder Heizöl aufgeklärt werden, wird den Flüssigkeiten ein Indikator zugesetzt, der originär nicht in diesen Produkten enthalten ist.
Strafrechtlich stellt das Ergreifen des ausgelegten Objekts keinen vollendeten Diebstahl dar, weil der Fallenleger zur Überführung des Täters mit dem Gewahrsamswechsel am Tatobjekt einverstanden war. Nur die Sicherung der Beute durch den Täter soll nicht mehr erfolgen. Der Täter war jedoch zur Tat entschlossen. Da infolge des Einverständnisses eine strafrechtlich erhebliche Wegnahme der Sache objektiv unmöglich ist, ist auf Strafbarkeit wegen eines untauglichen Versuchs zu erkennen.
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