Dienstanweisung an deutsche Presse-Attachées in ausländischen Botschaften 1935

Dienstanweisung an deutsche Presse-Attachées in ausländischen Botschaften 1935

Die Dienstanweisung an deutsche Presse-Attachées in ausländischen Botschaften 1935 war eine Anweisung der Ausführung der Tätigkeiten für das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda seit Anfang des Jahres 1935.

Die Dienstanweisung wurde vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda und dem Reichsmininister des Auswärtigen bzw. ihren Bevollmächtigten Anfang des Jahres 1935 unterschrieben und an die Presse-Attachées (PAs) der deutschen Botschaften im Ausland überbracht. Die Anweisung umfasste sechs Punkte.

Inhaltsverzeichnis

Aufgabe

Die Attachées hatten die Aufgabe, die Stimmung der ausländischen Bevölkerung bezüglich der deutschen Sozial-, Kultur- und Innenpolitik zu erfassen und diese zu beurteilen. In erster Linie sollte dabei die ausländische Presse in ihrer Berichterstattung herangezogen werden. Aber auch alle Ereignisse und Vorgänge, die für die deutsche Reichsregierung von Bedeutung sein könnten, sollten berichtet werden. Dabei war der Aspekt besonders zu berücksichtigen, welcher im Zusammenhang mit der „nationalen Bewegung in Deutschland“ stand.

Weisungen

Die PAs erhielten ihre Anweisungen vom Propagandaministerium, wobei diese in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt erteilt wurden. Die PAs unterstanden in der ausländischen Botschaft der Dienstaufsicht des Missionschefs oder dessen Stellvertreter. Diese Unterstellung bestand unabhängig davon, in welchem Dienstverhältnis die PAs zum Propagandaministerium standen. Erteilte der Missionschef oder dessen Stellvertreter Aufträge an die PAs, so hatten sie diese auszuführen.

Berichterstattung gegenüber dem Missionschef

Der PA hatten die Verpflichtung, alle ihre Beobachtungen oder erlangten Nachrichten, die von pressepolitischer oder politischer Bedeutung waren, dem Missionschef mitzuteilen. Dieser wiederum war verpflichtet, dem PA die laufende Lage zu erläutern.

Übermittlung der Berichterstattung

Die ganzen Berichte waren dem Propagandaministerium über den Dienstweg des Missionschefs zu übermitteln. Das Auswärtige Amt sollte einen Durchschlag des jeweiligen Berichts erhalten. Dabei musste beachtet werden, dass die Aufstellung der Berichte unabhängig von der Mission ausgeführt werden mussten. Allerdings sollte eine doppelte Berichterstattung vermieden werden. Die dabei notwendigen Anweisungen des Propagandaministeriums sollten über das Auswärtige Amt erfolgen. Das Auswärtige Amt sollte davon einen Durchschlag erhalten.

Die telegraphische Übermittlung der Berichterstattung durfte nur über das in der Mission vorhandene Chiffriersystem oder ähnlicher Einrichtungen erfolgen.

Kompetenzkonflikte

Durch die doppelte Unterstellung sowohl unter das Auswärtige Amt als auch unter das Propagandaministerium wurde der zunächst (bis 2. Februar 1938) vom Propagandaministerium dominierte, nach der Ernennung des später als Hauptkriegsverbrecher gehenkten Joachim von Ribbentrop zum Außenminister heftig geführte Konflikt über die Weisungsbefugnis zu einer Dauererscheinung. Dieser Konflikt ist dem Herrschaftssystem Hitlers immanent gewesen, der damit seine Position als letztlich allein entscheidender Diktator festigte. Für die Zeit von 1938 bis 1945, in der Ribbentrop Außenminister war, war zunächst das Auswärtige Amt dominierend (auch begünstigt durch Goebbels' Schwächung im Zuge der Baarová-Affäre); mit Beginn des Zweiten Weltkriegs nahm der Einfluss Goebbels' zu; ab Sommer 1941 war dann überwiegend das Propagandaministerium führend.

Dienstliche Zugehörigkeit in der Mission

Die PAs galten als Teil des diplomatischen Personals der Mission und werden dem Empfangsstaat entsprechend mitgeteilt. War ein PA für mehrere Missionen tätig, so war dessen Zugehörigkeit an den Aufenthaltsort der Mission gebunden, wo er sich dienstlich aufhielt. In der Rangfolge bezüglich des diplomatischen Personals standen sie während eines öffentlichen Auftretens hinter dem diplomatischen und konsularischem Personal der Mission, sofern das Protokoll des Empfangsstaats keine anderen Regelungen vorsah.

Dienstliche Bezeichnungen

Die amtliche Bezeichnung für den PA lautete „Presseattachée bei der Deutschen Botschaft in …“. Im offiziellen Schriftverkehr lautete die Abschrift für den PA „Deutsche Botschaft - Der Presse-Attachée“.

Referenz

  • Das Braune Netz - Wie Hitlers Agenten im Auslande arbeiten und den Krieg vorbereiten, Editions du Carrefour, Paris 1935

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