Reichsregierung

Reichsregierung

Als Reichsregierung wird die staatsleitende Funktion oder ein staatsleitendes Organ des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945 bezeichnet. An der Spitze stand der Reichskanzler. Bis 1919 hießen die Ministerien „Ämter“ und wurden nicht von einem Minister, sondern von einem Staatssekretär geleitet.

Inhaltsverzeichnis

Kaiserreich 1871–1918

Im Deutschen Kaiserreich von 1871 gab es keine Minister und offiziell auch keine Reichsregierung. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck hatte beim Entwurf der Reichsverfassung darauf geachtet, dass die Exekutive letztlich beim preußischen König lag.

Sitzungssaal des Kabinetts in der (Alten) Reichskanzlei, um 1900.

Höchstes Organ war der Bundesrat als Organ der verbündeten Regierungen, der meist fürstlichen Regierungen der Bundesstaaten. Vorsitzender des Bundesrates war der Reichskanzler welcher zudem auch den Vorsitz der Reichsverwaltung innehatte. Sie war bewusst spärlich besetzt, um den Reichskanzler von der preußischen Verwaltung abhängig zu machen. Zudem war der Reichskanzler fast immer preußischer Ministerpräsident und preußischer Außenminister in einer Person.

Auch wenn Bismarck die Bezeichnung Reichsregierung im amtlichen Sprachgebrauch verboten hatte, so verwendete man Ausdrücke wie Kaiserliche Regierung gegenüber dem Ausland. 1913 sagte Vizekanzler Clemens von Delbrück im Reichstag, die Reichsregierung gäbe es bereits der Sache, wenn auch nicht der Form nach.[1] Gängiger Ausdruck für die Exekutive war Reichsleitung. Dieser Ausdruck findet sich auch heute noch als Staatsleitung in der deutschen Politikwissenschaft.

Entwicklung

Die obersten Reichsbehörden hießen Ämter. Ihre Chefs hießen Staatssekretäre und waren dem Reichskanzler gegenüber verantwortlich. Sie strebten danach, ihr Ressort eigenständig zu leiten und kamen damit gegen Ende des Kaiserreiches recht weit. Das Personal für diese Behörden verdreifachte sich zwischen 1876 und 1914. In letzterem Jahr gab es in der obersten Reichsverwaltung:

1900 bis 1910 machte der Reichskanzler sich vom Kaiser, vom Bundesrat und von Preußen unabhängiger. Als beispielsweise Caprivi 1893 den Reichstag auflösen sollte, ließ er den Bundesrat zusammenkommen, wo zahlreiche preußische Minister, Reichsstaatssekretäre und Vertreter der Bundesstaaten diskutierten und die Auflösung guthießen. Bülow hingegen hat 1906 die Regierungen der Bundesstaaten nur kurz über seine Absicht, den Reichstag aufzulösen, konsultiert. Unter Zeitdruck konnten sie kaum beraten. Der Bundesrat als Institution wurde nur nachträglich und beiläufig informiert, schreibt der Historiker Manfred Rauh.[3] Er sieht in der Sitzung vom 20. Juni 1914, in der sich Reichskanzler und Ressortchefs sich über künftige Gesetzesentwürfe absprachen, die „erste Sitzung des Reichsministeriums“, das heißt einer Regierung im eigentlichen Sinne.

Erster Weltkrieg seit 1914

Weitere Schritte zur Parlamentarisierung gab es während des Ersten Weltkrieges. Seit 1917 kam es zu langsamen Schritten in Richtung einer preußischen Wahlrechtsreform und auch einer Parlamentarisierung, teilweise unter Eindruck der Russischen Revolution im März. Im Mai schlugen Zentrum und die beiden liberalen Parteien im Verfassungsausschuss vor, dass die Anordnungen des Kaisers vom Kanzler gegengezeichnet werden müssten und der Kanzler die Verantwortung gegenüber dem Reichstag übernehmen müsse.[4]

Ein wichtiger Streitpunkt zwischen Liberalen und Konservativen war die Inkompatibilität nach Art. 9 Satz 2 der Verfassung, derzufolge ein Kanzler oder Staatssekretär nicht Mitglied im Bundesrat sein durfte. Ein Parlamentarier, der in die Regierung eintrat und in der Regel dann auch preußischer Vertreter im Bundesrat wurde, verlor sein Mandat. Föderalismus und Antiparlamentarismus waren auf diese Weise miteinander verknüpft.[5]

Georg von Hertling war der erste Kanzler, dessen Kabinett durch Beratungen mit den Mehrheitsparteien im Reichstag zustanden gekommen ist.

Das Kabinett Hertling (November 1917 bis Oktober 1918) war das erste, das nach Beratung mit den drei Mehrheitsparteien des Interfraktionellen Ausschuss zustande gekommen war und von diesen auch sein Regierungsprogramm erhielt. Hertling vom rechten Zentrums-Flügel war gegen die Parlamentarisierung, während sein Vizekanzler, der Linksliberale Friedrich von Payer, der Parlamentarisierung eine längere Übergangszeit geben wollte. Eine Überstürzung sei gefährlich, da die parlamentarische Mehrheit noch stabiler werden müsste. Zunächst solle der Kanzler noch von der Krone ernannt werden, aber in Einvernehmen mit den Mehrheitsparteien handeln.[6]

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands hatte nicht ins Kabinett eintreten wollen, um dessen Bildung nicht zu erschweren. Vor allem sie war unzufrieden, dass die Reformen langsam voranschritten und Hertling auch nicht den Einfluss der Obersten Heeresleitung zurückdrängte. Von einer konsequenten Reform- und Friedenspolitik machte sie ihren Regierungseintritt abhängig.[7]

Wegen der schlechten militärischen Lage entschieden sich Kaiser und OHL zur Bildung einer Regierung auf breiter parlamentarischer Basis, die so schnell wie möglich den USA ein Waffenstillstandsangebot machen sollte. Reichskanzler wurde am 3. Oktober 1918 auf Betreiben von Vizekanzler Payer der parteilose Max von Baden, der außer Payer den Zentrumsmann Karl Trimborn und den Sozialdemokraten Gustav Bauer in sein Kabinett aufnahm. Hinzu kamen Unterstaatssekretäre, die ebenfalls aus dem Parlament kamen. Um den Parlamentariern das Mandat zu erhalten, übernahmen sie ihre Ämter nur kommissarisch. Da von Baden nicht aus dem Reichstag kam, war das parlamentarische Prinzip noch nicht völlig verwirklicht.[8]

Die Inkompatibilität wurde abgeschafft, als am 8. Oktober der Bundesrat eine Vorlage des Reichstags vom 5. Oktober annahm. An weitere Verfassungsänderungen außer dieser und einigen kleineren dachte das Kabinett nicht. Nun wäre Zeit notwendig gewesen, um die parlamentarische Regierungsweise einzuüben.[9] Aber der amerikanische Präsident Wilson wollte nur dann einen Waffenstillstand vereinbaren, wenn die alten kriegstreiberischen Mächte Deutschlands entmachtet wurden (zu verstehen: Kaiser und Militär).[10] Die Mehrheitsparteien und die Nationalliberalen lieferten Verfassungsänderungen nach.

Novemberrevolution 1918

Rat der Volksbeauftragten, ohne die Unabhängigen, dafür mit zwei weiteren Mehrheitssozialdemokraten.

Wie sich die neue Verfassungswirklichkeit entwickelt hätte, muss spekulativ bleiben. Vor allem wäre eine Reform des Föderalismus und ein neues Wahlrecht in Preußen wichtig gewesen. Als die Stimmung unter den Arbeitern radikaler wurde, gingen die Parteien dazu über, die Abdankung des Kaisers zu fordern. Diese erfolgte am 9. November 1918, Kanzler Baden übergab sein Amt verfassungswidrig dem SPD-Vorsitzenden Friedrich Ebert.

In der Novemberrevolution stand ab 10. November der Rat der Volksbeauftragten an der Spitze der Exekutive. Drei Mehrheitssozialdemokraten und drei unabhängige bildeten diesen Rat, mit Ebert (MSPD) und Haase (USPD) als gleichberechtigten Vorsitzenden. Am 29. Dezember verließen die USPD-Mitglieder den Rat aus Protest, dass Ebert und seine Parteifreunde die revolutionären Unruhen hat niederschlagen lassen und der Zentralrat der Arbeiter- und Soldarenräte dies billigte.[11]

Die Weimarer Nationalversammlung, am 19. Januar 1919 gewählt, nahm am 10. Februar ein Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt an. Am Tag darauf wählte sie Ebert zum Reichspräsidenten, der seinen Parteifreund Philipp Scheidemann eine Regierung zusammenstellen ließ.[12] Der Titel des Regierungschefs wurde Reichsministerpräsident, die Ressortchefs hießen erstmals Reichsminister. Die neue Reichsverfassung wurde am 11. August angenommen.

Weimarer Republik 1919–1933

Februar 1919: Die erste unzweifelhaft parlamentarische Regierung Deutschlands, das Kabinett Scheidemann.

Hauptartikel: Reichsregierung (Weimarer Republik)

In der Weimarer Republik gab es eine Reichsregierung, die aus dem Reichskanzler und den Reichsministern bestand. Der Reichskanzler und die von ihm vorgeschlagenen Reichsminister wurden vom Reichspräsidenten ernannt. Reichskanzler und Reichsminister waren vom Vertrauen des Reichstages abhängig. Der Vorsitz in der Reichsregierung lag beim Reichskanzler, er bestimmte der Weimarer Verfassung zufolge die Richtlinien der Politik. Jeder Reichsminister leitete ein Ressort selbständig. Meistens waren die Weimarer Regierungen nicht von einer parlamentarischen Mehrheit getragen, sie wurden von der SPD toleriert. Zusätzlich unterstützte der Reichspräsident ab 1930 die Regierung durch Notverordnungen, die größtenteils die Gesetzgebung des Reichstags ersetzten (sogenannte Präsidialkabinette).

Zeit des Nationalsozialismus

Kabinett Hitler am 30. Januar 1933

Hauptartikel: Kabinett Hitler

Durch das Ermächtigungsgesetz von 1933 erlangte die Reichsregierung als Kollegium das Recht zur (auch verfassungsdurchbrechenden) Gesetzgebung. Jedoch verlor die Reichsregierung in der Zeit des Nationalsozialismus, obwohl sie formal bis 1945 weiter bestehen blieb, sehr bald ihren Charakter eines kollegialen Kabinetts: Die Zahl der Kabinettssitzungen im Deutschen Reich nahm rasch drastisch ab, die letzte fand 1938 statt. Adolf Hitler regierte vorzugsweise durch Sonderbevollmächtigte. Die einzelnen Reichsminister wurden strikt dem von ihm durchgesetzten Führerprinzip untergeordnet.

Siehe auch

Belege

  1. Manfred Rauh: Parlamentarisierung des Deutschen Reiches, Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 29–30.
  2. Manfred Rauh: Parlamentarisierung des Deutschen Reiches, Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 34.
  3. Manfred Rauh: Parlamentarisierung des Deutschen Reiches, Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 17–18.
  4. Manfred Rauh: Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches, Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 369–370.
  5. Manfred Rauh: Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches, Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 380.
  6. Manfred Rauh: Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches, Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 388.
  7. Manfred Rauh: Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches, Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 401, 423.
  8. Manfred Rauh: Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches, Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 441–443.
  9. Manfred Rauh: Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches, Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 445.
  10. Manfred Rauh: Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches, Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 449.
  11. Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Deutsche Geschichte 1806–1933, Bonn 2002, S. 387.
  12. Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Deutsche Geschichte 1806–1933, Bonn 2002, S. 395.

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