- Dienstanweisung
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Das Wort Dienstanweisung, abgekürzt DA, wird verwendet, wenn es um einen verbindlichen Arbeitsauftrag an einzelne Personen oder eine Personengruppe (zum Beispiel Angehörige des Nachtdienstes) geht. Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer muss es ein Dienstverhältnis geben, welches den Handlungsraum und die mit der Ausführung der Dienstanweisung verbundene Ressourcenallokation eindeutig regelt (wer macht wo und wann was). Eine Dienstanweisung gilt, ähnlich wie eine Verwaltungsvorschrift, stets nur im Innenverhältnis einer Firma oder einer Behörde, d.h. sie begründet keine Rechte oder Pflichten für Personen außerhalb der Firma oder Behörde, in der sie gilt.
Inhaltsverzeichnis
Allgemein versteht man unter einer Anweisung eine verbindliche mündliche oder schriftliche oder digitale Äußerung der übergeordneten Dienststelle, wie sich jemand konkret verhalten oder ein Vorgang ablaufen soll. Sie kann sich auf den Einzelfall oder eine generelle Regelung beziehen. Im Militär ist das Äquivalent zur Dienstanweisung der Befehl. Im Arbeitsverhältnis wird entweder von Arbeitsauftrag oder Dienstanweisung gesprochen. Das Recht, Dienstanweisungen zu geben, leitet sich aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers her.
Die Schriftform ist für die Verbindlichkeit nicht erforderlich.
Eine Nichterfüllung der Dienstanweisung gilt als Arbeitsverweigerung. Diese stellt in der Regel eine Verletzung der Arbeitspflicht dar, wenn sie nicht beispielsweise wegen Überlastung oder Missbrauchs des Direktionsrechts gerechtfertigt ist.
Bewachungsgewerbe
Allgemeine Dienstanweisung
Die allgemeine Dienstanweisung ist für alle zu bewachenden Objekte gleich. Sie beinhaltet Grundsätzliches, wie zum Beispiel dass während des Dienstes kein Alkohol getrunken werden darf.
Objektbezogene Dienstanweisung
Die objektbezogene Dienstanweisung regelt nur den Bereich, der nur für das Objekt zutrifft. Zum Beispiel, dass ab 20:00 Uhr kein Besucherverkehr mehr zugelassen ist oder ab 22:00 Uhr das Tor 3 verschlossen sein muss.
Weblinks
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