Amtsdelikt

Amtsdelikt

Amtswillkür oder auch Amtsdelikt bezeichnet einen Akt der Willkür durch einen meist beamteten Amtsträger in einer Behörde.

Der Träger eines öffentlichen Amtes ist wegen seiner besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet. Ihm obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht. Entsprechend dieser regelmäßigen beruflichen Aufgabe von Amtsträgern im Sinne der öffentlichen und rechtlichen Ordnung ergibt sich eine besondere Gefährdung für Handlungen, die im rechtlichen Sinn in einem weiten Spektrum von der Fahrlässigkeit bis zur Selbstjustiz liegen können.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Als Amtsdelikte werden in Deutschland Straftaten bezeichnet, die durch einen Amtsträger der öffentlichen Verwaltung begangen wurden. Amtsträger sollen ihr Amt unparteiisch, gesetzmäßig, ehrlich, anständig und ohne persönliche Vorteile erfüllen. Häufigstes Delikt ist die Bestechlichkeit. Der Amtsträgerbegriff wird in § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB definiert.

Der Begriff bezeichnet eine Gruppe bestimmter Straftaten. Es handelt sich um eigenhändige Delikte. Amtsdelikte sind durchweg Offizialdelikte. Die Strafandrohungen im 30. Abschnitt des StGB sind verhältnismäßig hoch.

Es werden echte von unechten Amtsdelikten unterschieden:

Echte Amtsdelikte

Echte Amtsdelikte (auch eigentliche Amtsdelikte) sind Straftaten, die nur unter Missbrauch des Position des Amtsträgers begangen werden können:

Bei den echten Amtsdelikten ist die Amtsträgerschaft strafbegründendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB.

Unechte Amtsdelikte

Als unechte Amtsdelikte werden Delikte bezeichnet, die allgemein strafbar sind, bei Amtsträgern jedoch zu einem höheren Strafmaß führen. Für diese Unterart existieren eigene Strafvorschriften:

  • Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)
  • Gefangenenbefreiung im Amt (§ 120 Abs. 2 StGB)
  • Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB)
  • Verwahrungsbruch im Amt (§ 133 Abs. 3 StGB)
  • Nötigung unter Missbrauch der Amtsbefugnisse oder der -stellung (§ 240 Abs. 4 Nr. 3 StGB)

Bei diesen Delikten ist die Amtsträgereigenschaft straferhöhendes Merkmal des § 28 Abs. 2 StGB.

Nachdem der Amtsträger rechtskräftig verurteilt wurde, wird gegen ihn zudem ein förmliches Disziplinarverfahren wegen des Dienstvergehens angestrengt. Das Disziplinarverfahren wird bei Kenntnis aufgenommen und bis dahin ruhen gelassen.

Unabhängig von der strafrechtlichen Verantwortung kann sich zivilrechtlich bei Amtspflichtverletzungen eine Haftung aus § 839 BGB sowie ein Disziplinarverfahren ergeben.

Österreich

Als Amtsdelikte werden in Österreich umgangssprachlich Delikte nach dem Strafgesetzbuch (StGB) bezeichnet, welche strafbare Verletzungen der Amtspflicht und verwandte Strafbare Handlungen darstellen.

Dazu zählen:

  • Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB), umgangssprachlich "Amtsmissbrauch" genannt.
  • Fahrlässige Verletzung der Freiheit der Person oder des Hausrechts (§ 303 StGB)
  • Geschenkannahme durch Beamte (§ 304 StGB)
  • Geschenkannahme durch leitende Angestellte eines öffentlichen Unternehmens (§ 305 StGB)
  • Geschenkannahme durch Sachverständige (§ 306 StGB)
  • Geschenkannahme durch Mitarbeiter und sachverständige Berater (§306 StGB)
  • Bestechung (§ 307 StGB), gemeinhin als jenes Delikt bekannt, unter welchem man landläufig "Korruption" versteht
  • Verbotene Intervention ( § 308 StGB)
  • Öffentliche Unternehmen; leitende Angestellte (§ 309 StGB), Begriffsdefinitionen
  • Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB)
  • Falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt (§ 311 StGB)
  • Quälen oder Vernachlässigen eines Gefangenen (§ 312 StGB)
  • Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung (§ 313 StGB)

Nachdem es im Jahr 2006 zu mehreren Verurteilungen im Bereich der Polizei nach einigen der genannten Paragraphen gekommen war, wurde von Innenministerin Liese Prokop angeregt, die Strafbestimmungen hinsichtlich einer höheren Mindeststrafe zu überarbeiten. Dies deshalb, weil sich die bewussten Urteile im untersten Bereich des möglichen Strafrahmens bewegten und so zu keinerlei dienstlicher Konsequenz für die Verurteilten führte. Erst bei einer unbedingten Strafe ab einem halben Jahr, bzw. einer bedingten Strafe ab einem Jahr, führt dies zum Amtsverlust, d. h. zur Entlassung aus dem Staatsdienst. Auch wurde von mehreren Seiten angeregt, im Bereich der Amtsdelikte einen sogenannten „Folterparagraphen“ einzuführen, welcher das Foltern von inhaftierten Personen durch Beamte unter eine besondere Strafandrohung stellt. Der dafür derzeit gültige § 312 StGB sei dafür nicht ausreichend.

Siehe auch

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Amtsdelikt — Amtsdelikt, s. Amtsverbrechen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Amtsdelikt — Ạmts|de|likt 〈n. 11〉 Verletzung der Amtspflicht, die strafrechtl. (nicht nur dienststrafrechtl.) verfolgt wird; Sy Amtsverbrechen, Amtsvergehen …   Universal-Lexikon

  • Alle Tatbestände des StGB — Da es sich bei der untenstehenden Liste um eine Übersicht aller Straftaten des deutschen Strafgesetzbuches handelt, sind Abschnitte zu Themen wie Nebenfolgen, Begriffsbestimmungen etc. nicht aufgelistet. Qualifikationstatbestände, Sonderdelikte,… …   Deutsch Wikipedia

  • Liste aller Tatbestände des StGB — Da es sich bei der untenstehenden Liste um eine Übersicht aller Straftaten des deutschen Strafgesetzbuches handelt, sind Abschnitte zu Themen wie Nebenfolgen, Begriffsbestimmungen etc. nicht aufgelistet. Qualifikationstatbestände, Sonderdelikte,… …   Deutsch Wikipedia

  • Liste aller Tatbestände des deutschen Strafgesetzbuches — Da es sich bei der untenstehenden Liste um eine Übersicht aller Straftaten des deutschen Strafgesetzbuches handelt, sind Abschnitte zu Themen wie Nebenfolgen, Begriffsbestimmungen etc. nicht aufgelistet. Qualifikationstatbestände, Sonderdelikte,… …   Deutsch Wikipedia

  • Liste der Tatbestände des deutschen Strafgesetzbuches — Da es sich bei der untenstehenden Liste um eine Übersicht aller Straftaten des deutschen Strafgesetzbuches handelt, sind Abschnitte zu Themen wie Nebenfolgen, Begriffsbestimmungen etc. nicht aufgelistet. Qualifikationstatbestände, Sonderdelikte,… …   Deutsch Wikipedia

  • Amtsanmassung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Amtsanmaßung bezeichnet das strafbewehrte Vornehmen einer Handlung, die nur von Amtspersonen vorgenommen werden darf,… …   Deutsch Wikipedia

  • Bestechlichkeit — ist ein moralisch verwerfliches Verhalten, gegen Vorteile bestimmte Leistungen zu erbringen. Neben der Bestechung und der Vorteilsgewährung gefährdet die Bestechlichkeit von Personen, die am Geschäfts und Rechtsverkehr teilnehmen, das Vertrauen… …   Deutsch Wikipedia

  • Dienstaufsichtsbehörde — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit der die Verletzung einer Dienstpflicht eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Folterkammer — Folter ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz) an Menschen durch andere Menschen, meist als Mittel für einen zielgerichteten Zweck, beispielsweise um eine Aussage, ein Geständnis, einen Widerruf… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”