- Dienstmarke
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Dienstmarken sind Briefmarken, die ausschließlich von Behörden, Dienststellen oder Ämtern zum Frankieren von Postsendungen der Dienstpost verwendet werden. Sie werden daher nicht am Postschalter verkauft und sind auch nicht für den privaten bzw. geschäftlichen Postverkehr zugelassen. Ein Diebstahl und Missbrauch von Dienstmarken kommt daher praktisch nicht vor.
Geschichte
Die ersten Dienstmarken wurden 1866 im damals von Großbritannien besetzten Indien verausgabt.
In Deutschland wurden die ersten allgemeinen Dienstmarken im Jahre 1920 verausgabt. Sie wurden jedoch nach dem Zweiten Weltkrieg wieder abgeschafft (siehe auch: Dienstmarken (Deutsches Reich)). Eigenständige Dienstmarken gab es in Bayern (1908 bis 1920), Württemberg (1875 bis 1920), dem Norddeutschen Bund (1870 bis 1871) sowie in der Freien Stadt Danzig (1921 bis 1927).
In der Bundesrepublik gab es keine Dienstmarken mehr. In der DDR mussten Sendungen staatlicher Organe, Verwaltungen und Betriebe ab dem 15. August 1954 mit Dienstmarken frankiert werden.
In Österreich findet man Dienstmarken nur zur Zeit des Anschlusses von 1938 bis 1945.
Die Schweiz verausgabte ebenfalls eigene Dienstmarken von 1910 bis 1962, diese hatten eine Gültigkeit bis zum 30. September 1969. In Liechtenstein wurden zwischen 1921 und 1989 Dienstmarken ausgegeben, diese waren bis zum 31. Dezember 1994 gültig.
Ab dem 23. August 1945 gab es auch in der Tschechoslowakei Dienstmarken, die allerdings nur auf dem Gebiet der Slowakei bis zum 30. Juni 1948 verwendet wurden.
In Ungarn gab es ab dem 23. Juni 1921 Dienstmarken, die Gültigkeit endete spätestens am 31. Januar 1925.
Literatur
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