Dienststelle

Dienststelle

Dienststelle (Synonym auch: „Amt, Amtsstelle“)[1] ist im deutschen Sprachgebrauch eine Verwaltungseinheit einer öffentlich-rechtlichen Institution, die eine gewisse organisatorische Selbstständigkeit hat. An einer definierten Dienststelle hat der Dienstnehmer entsprechend seinem Dienstvertrag seinen Dienst entweder anzutreten und zu beenden und/oder auch auszuüben. Die Zuweisung einer bestimmten Dienststelle durch den Dienstgeber kann daher je nach Dienstvertrag einen Einfluss auf Gehalt, (Reise-)Kostenersatz und Spesen, aber auch eventuell auf die davon abhängige private Wohnsitzwahl haben.

Zu den Dienststellen im Sinne des deutschen Bundespersonalvertretungsgesetzes gehören etwa „alle Behörden, Verwaltungsstellen, öffentliche Betriebe“ von „Verwaltungen des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts“ und Gerichte (§§ 6 Abs. 1, 1 BPersVG). Im österreichischen,[2] kaum aber im Schweizer[3] Recht und Sprachgebrauch, wird die Bezeichnung analog verwendet.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungstechnische Definition

Dienststellen sind im Personalvertretungsrecht (§ 6 Abs. 1 BPersVG) relevant. Dort kann es eine einzelne Behörde, eine Verwaltungsstelle, ein Betrieb einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder ein Gericht sein. Der Bereich ist jedoch im Zweifel genauer zu definieren, da innerhalb der Organisation zum Teil andere oder abweichende Orte als Dienststellen gelten.[4]

Organisation

Dienststellen sind hierarchisch organisiert. Sie werden durch einen Dienststellenleiter (auch: Präsident, Vorsteher, Geschäftsführer, Behördenleiter, Minister) geleitet. Dienststellen sind in verschiedene Organisationseinheiten gegliedert (Abteilungen, Referate, Dezernate, Sachgebiete, Fachbereiche, Teilbereiche, Gruppen).

Jede Dienststelle ist nach außen in eine Verwaltungshierarchie eingebunden. Die Dienstaufsicht einer Dienststelle nach außen übt immer die vorgesetzte Dienststelle aus. Bestimmte übergeordnete Dienststellen üben zudem die Fachaufsicht über eine Dienststelle aus. Die Gebäude, in denen sich Dienststellen befinden, werden Dienstgebäude genannt.

Merkmale

Merkmale einer Dienststelle:

  • hat eine definierte sachliche[5] und/oder räumliche[6] Zuständigkeit
  • hat eine gewisse organisatorische Selbstständigkeit[7] und Festigkeit
  • weist nach außen einen abgegrenzten Aufgabenbereich auf
  • ist ermächtigt, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen (Erlass von Verwaltungsakten)[8]
  • ist in Fragen der Personalvertretung erste Organisationsebene[9]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. dict.cc (abgefragt am 9. April 2010)
  2. Rechtsinformationssystem: "Bundesrecht: Gesamte Rechtsvorschrift für Sitz der Dienststelle Wien des Europäischen Patentamts - Zusatzabk., Fassung vom 9. April 2010"
  3. Reden nach Dienststellen, Schweiz (abgefragt 9. April 2010)
  4. http://www.olev.de/c.htm#Dienststelle
  5. Die Dienststelle Kontrolle der Stadt Bregenz (abgefragt am 9. April 2010)
  6. Neue Homepage der Dienststelle Rankweil (Beispiel für die Begriffsverwendung bei einer Bezirksdienststelle des Roten Kreuzes), abgefragt am 9. April 2010
  7. Leitbild der Dienststelle FA19D des Landes Steiermark (abgefragt am 9. April 2010)
  8. Kundmachung der Dienststelle für Landesabgaben beim Amt der Kärntner Landesregierung (abgefragt am 9. April 2010)
  9. Die Personalvertretung Dienststellen der Wiener Linien (abgefragt am 9. April 2010)

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