- Dipartimento delle Informazioni per la Sicurezza
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Das Dipartimento delle Informazioni per la Sicurezza (DIS) ist eine Abteilung im Amt des italienischen Ministerpräsidenten. Es koordiniert die italienischen Nachrichtendienste.
Durch das Gesetz über die Reform der italienischen Nachrichtendienste vom 3. August 2007 übernahm diese Dienststelle die bisherigen Aufgaben des früheren Koordinierungsorganes CESIS.
Das DIS entspricht in etwa der Abteilung 6 im deutschen Bundeskanzleramt.
Aufgaben und Organisation
In Italien unterstehen dem Ministerpräsidenten die Nachrichtendienste
- Agenzia Informazioni e Sicurezza Esterna (Auslandsnachrichtendienst) und
- Agenzia Informazioni e Sicurezza Interna (Inlandsnachrichtendienst)
unmittelbar.
Der Ministerpräsident ist für die Tätigkeit der beiden Nachrichtendienste politisch verantwortlich. Nach Anhörung des interministeriellen Ausschusses für die Nachrichtendienste (Comitato interministeriale per la sicurezza della Repubblica - CISR) legt er die politischen Richtlinien für die Arbeit der Nachrichtendienste und des DIS fest, ernennt und entlässt deren Direktoren und Vizedirektoren, legt deren Haushalt fest (über den er das parlamentarische Kontrollgremium Comitato parlamentare per la sicurezza della Repubblica unterrichtet) und ist oberster Entscheidungsträger was Staatsgeheimnisse betrifft.
Er kann diese Befugnisse ganz oder teilweise an einen Minister ohne Geschäftsbereich oder an einen Staatssekretär delegieren.
Zur Koordinierung der beiden Nachrichtendienste bedient sich der Ministerpräsident oder der von ihm ernannte Delegierte des Dipartimento delle Informazioni per la Sicurezza, das zusammen mit den beiden genannten Nachrichtendiensten das so genannte „nachrichtendienstliche Sicherheitssystem der Republik“ (Sistema di informazione per la sicurezza della Repubblica) bildet. Diesem System gehört der militärische Nachrichten- und Sicherheitsdienst Centro Intelligence Interforze des italienischen Generalstabs (RIS/J2) nicht an. Der italienische Ministerpräsident legt im Bereich des militärischen Nachrichtenwesens jedoch die genaue Arbeitsteilung zwischen dem Militärnachrichtendienst und dem zivilen Auslandsnachrichtendienst fest, welcher auch allgemeine militärpolitische Themen bearbeitet.
Das Dipartimento delle Informazioni per la Sicurezza
- koordiniert die nachrichtendienstlichen Aktivitäten der beiden Dienste AISE und AISI und kontrolliert deren Ergebnisse;
- wird von den Diensten über laufende Operationen informiert und legt dem Ministerpräsidenten Meldungen und Analysen der Dienste vor;
- erhält oder sammelt neben den angeforderten und auftragsprofilbezogenen Meldungen und Analysen der Dienste auch nachrichtendienstlich relevante Informationen der Streitkräfte, der Polizeien, der staatlichen Verwaltungsbehörden, öffentlicher oder privater Forschungsstellen und bildet damit ein umfassendes Lagebild, auf dessen Grundlage Bewertungen und Vorhersagen getroffen werden;
- leitet vom Lagebild kurzfristige Auftragsprofile für die Dienste ab, die vom Ministerpräsidenten genehmigt werden;
- organisiert regelmäßige Treffen von Vertretern der Nachrichtendienste und der Polizeibehörden und stellt damit den notwendigen Informationsaustausch sicher;
- übergibt auf Anordnung des Ministerpräsidenten und nach Anhörung des interministeriellen Komitees für die Dienste (CISR) Meldungen und Analysen an andere staatliche Stellen, sofern ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann;
- entwickelt zusammen mit den Diensten Pläne für die Einstellung von Personal und damit zusammenhängende Verwendungskriterien, für die Beschaffung von Materialien und anderen nachrichtendienstlich relevanten Gegenständen und legt diese Pläne dem Ministerpräsidenten zur Genehmigung vor;
- hat die allgemeine Dienstaufsicht über die Nachrichtendienste und kann unter bestimmten Umständen nach Anordnung der Generaldirektors des DIS und nach Genehmigung des Ministerpräsidenten besondere dienstliche Vorkommnisse untersuchen, wobei die entsprechenden Inspektoren u.a. einen besonderen rechtlichen Schutz und Status genießen;
- stellt die Dienste und deren Tätigkeit in der Öffentlichkeit dar;
- verfügt über eine besondere Geheimnisschutzstelle;
- ist für die Führung des gemeinsamen Zentralarchivs der Nachrichtendienste verantwortlich;
- unterhält die gemeinsame Schule der Nachrichtendienste.
Die Leiter der beiden Nachrichtendienste haben beim Ministerpräsidenten unter besonderen Umständen ein direktes Vorspracherecht. In diesen Fällen muss der Generaldirektor des DIS unverzüglich über die Vortrags- und Gesprächsinhalte unterrichtet werden.
Ausgewählten Mitarbeitern der Nachrichtendienste ist es in besonderen und begründeten Einzelfällen gestattet, Straftaten zu verüben. Ausgenommen hiervor sind Taten, die gegen die persönliche Würde und Freiheit und die körperliche Unversehrtheit von Menschen gerichtet sind. Daneben sieht das Gesetz noch eine Reihe weiterer Einschränkungen vor. Straftaten können nur verübt werden, wenn eine schriftlich begründete Genehmigung des Ministerpräsidenten oder seines Delegierten vorliegt. Für nachträgliche Genehmigungen gibt es strenge Regelungen. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen können in diesem Zusammenhang gestoppt werden.
Leiter
- Giuseppe Cucchi (2007-2008)
- Giovanni De Gennaro (seit 2008)
Weblinks
- Offizielle Webseiten des DIS (En.)
- Organigramm it. Nachrichtendienste
- Reformgesetz vom 3. August 2007 (It.)
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